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Masernschutzgesetz


 Datenschutz-Information zum Vollzug des Masernschutzgesetzes

Das Masernschutzgesetz (§ 20 Infektionsschutzgesetz) sieht vor, dass bestimmte Personen einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen dies durch ein ärztliches Attest nachweisen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html und https://www.masernschutz.de .


Merkblätter und Formulare:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Evelin Moser

Kontakt

Evelin Moser
Gesundheit und Versorgung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 921
Fax: 07051 160 949
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