Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet junge Menschen während der gesamten Dauer des Jugendstrafverfahrens. Sie informiert über den Ablauf eines Jugendstrafverfahrens, über mögliche Folgen einer Verurteilung und über außergerichtliche Verfahrensmöglichkeiten.
Damit sich das Gericht ein realistisches Bild der jungen Menschen machen kann, bringt die Jugendhilfe im Strafverfahren die sozialpädagogischen Gesichtspunkte in das Strafverfahren mit ein. Dadurch werden geeignete pädagogische Angebote eingesetzt.
Darüber hinaus unterstützt die Jugendhilfe im Strafverfahren die jungen Menschen bei der Wiedergutmachung und Schadensregulierung sowie bei der Einhaltung von weiteren gerichtlichen Weisungen und Auflagen.
Örtliche Zuständigkeit (Wohnort des/der Jugendlichen bzw. des/der jungen Erwachsenen)
Holger Frietsch (Holger.Frietsch@kreis-calw.de):
- Althengstett
- Bad Liebenzell
- Bad Teinach-Zavelstein
- Calw
- Ebhausen
- Gechingen
- Neuweiler
- Neubulach
- Oberreichenbach
- Unterreichenbach
- Ostelsheim
- Simmozheim
Franziska Schwemmle (Franziska.Schwemmle@kreis-calw.de):
- Altensteig
- Egenhausen
- Haiterbach
- Nagold
- Rohrdorf
- Simmersfeld
- Wildberg
Christine Braun (Christine.Braun@kreis-calw.de):
- Bad Herrenalb
- Bad Wildbad
- Dobel
- Enzklösterle
- Höfen
- Schömberg