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Landschaft Welle

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Calw

Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Großes und Kleines Enztal mit Seitentälern“ vom 24.05.1978, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.12.2002

Das Landratsamt Calw, Untere Naturschutzbehörde, beabsichtigt gemäß § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 13.5.2019 (BGBL. I S. 706) und der §§ 23 und 24 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597) die oben genannte Verordnung zu ändern.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich der Waldstraße“ beantragt die Gemeinde Oberreichenbach am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Würzbach die Herausnahme einer Fläche von rund 1,8 ha aus dem Landschaftsschutzgebiet „Großes und Kleines Enztal mit Seitentälern“.  Im Gegenzug wird die Hereinnahme einer Fläche von rund 2,8 ha Fläche in räumlicher Nähe auf der Gemarkung Würzbach in den Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Großes und Kleines Enztal mit Seitentälern“ beantragt.

 

Der Entwurf der Änderungsverordnung und die dazugehörigen Karten liegen in der Zeit vom 07.10.2019 bis einschließlich 07.11.2019 beim Landratsamt Calw, Vogteistr. 42 - 46, 75365 Calw, Zimmer C 507 während der Sprechzeiten Montag bis Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, Montag 14.00 Uhr - 16.30 Uhr, Donnerstag 8.00 Uhr - 18.30 Uhr zur kostenlosen Einsicht durch jedermann aus. Während der Auslegungsfrist können dort Bedenken und Anregungen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch (E-Mail-Adresse: 24.info@kreis-calw.de) vorgebracht werden. Die Unterlagen können im vorgenannten Zeitraum auch elektronisch unter der Internetadresse http://www.kreis-calw.de unter der Rubrik „Service & Verwaltung / Verwaltung / Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

 

Hinweis:

Eine Mehrfertigung des Entwurfs der Änderungsverordnung mit Karten liegt während der Zeitdauer der öffentlichen Auslegung zur Information auch beim Bürgermeisteramt Oberreichenbach, Schulstraße 3, Bau- und Ordnungsamt, 2. Stock, Zimmer Nr. 7 während der üblichen Dienststunden der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aus. Anregungen und Bedenken können jedoch nur beim Landratsamt Calw vorgebracht werden.