Ab sofort gilt bis auf Widerruf ein Abkoch- und Spülgebot
Derzeit besteht im Trinkwasser in Teilen der Bad Herrenalber Innenstadt (siehe nachstehende Auflistung der Straßenzüge) eine Trübung des Trinkwassers. Andere Gemeinden oder Teilorte sind derzeit nicht betroffen. Eine gesundheitliche Gefährdung kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Die Stadtwerke Bad Herrenalb führen in Absprache mit dem Landratsamt Calw weitere Untersuchungen wie Beprobungen, aber auch Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen durch.
Um vorsorglich eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen, müssen alle Leitungen im Hause ab sofort einmalig gespült werden, bis Wasser kommt, das offensichtlich keine Trübung mehr aufweist. Danach muss das Wasser am Wasserhahn noch mindestens weitere drei Minuten laufen gelassen werden, um ausreichend zu spülen.
Wird das Wasser danach zum Trinken, zur Zubereitung von Nahrung und Getränken, zum Abwaschen von Obst und Gemüse, zum Zähneputzen sowie zu medizinischen Zwecken, z.B. zur Reinigung von Wunden oder Nasenspülen genutzt, besteht ein Abkochgebot. Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und es dann über mindestens 10 Minuten langsam abkühlen zu lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme.
Betroffener Bereich der Bad Herrenalber Innenstadt:
- Alte Dobler Straße 2 + 10
- Am Buchenhain – außer 3
- Am Mayenberg
- Birkenwaldstraße
- Dobler Straße – 20, 22, 26, 30, 40, 42, 44
- Eichenwaldstraße
- Graf-Berthold-Straße
- Innere Ochsenäcker – außer 22
- Oswald-Zobel-Straße
- Sägwasenplatz 2 + 4
- Tannwaldstraße
Das Abkochgebot wird durch das Landratsamt Calw wieder aufgehoben, wenn durch Nachuntersuchungen nachgewiesen wurde, dass wieder eine einwandfreie Trinkwasserqualität besteht. Weitere Fragen können unter der Nummer 07083 – 9248 445 geklärt werden.