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Flurneuordnung - aktive Landentwicklung durch Bodenordnung

Flurneuordnungsverfahren dienen der Entwicklung des ländlichen Raums. Neben der Verbesserung des Wegenetzes wird auch die Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Eigentums- und Bewirtschaftungsflächen erreicht. Ebenso helfen Flurneuordnungsverfahren bei der Lösung von Konflikten, die durch vielfältige private und öffentliche Ansprüche an die Bodennutzung entstanden sind.

Ökologie

Schwerpunkt bei der Flurneuordnung ist heutzutage das Erreichen von Naturschutz- und Umweltzielen. Auch Verfahren mit landwirtschaftlicher Ausrichtung werden so umgesetzt, dass ein ökologischer Mehrwert entsteht. Es können z. B. Biotopstrukturen so verbunden werden, dass ein Austausch von Tier- und Pflanzenbeständen erreicht wird.

Bürgerbeteiligung

Besondere Bedeutung hat auch die frühzeitige und aktive Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Prozess der Flurneuordnung. Dies geschieht z. B. durch Informationsveranstaltungen vor und während der Verfahren und durch die Zusammenarbeit mit einem von den Grundeigentümern gewählten Vorstandsgremium.

Offenhaltung der Landschaft

Wenn Wege und gesicherte Zufahrten fehlen und Bewirtschaftungsflächen klein und unwirtschaftlich geformt sind wird die Nutzung und Pflege oft aufgegeben. In einem  Flurneuordnungsverfahren können diese strukturellen Nachteile aufgelöst und gleichzeitig Entbuschungs- und Erstpflegemaßnahmen finanziell gefördert werden. Damit wird die langfristige Offenhaltung der Landschaft gesichert.

Tourismus

Ein weiteres Ziel der Flurneuordnung ist die Verbesserung der touristischen Infrastruktur durch finanzielle Förderung von Maßnahmen der Erholungsvorsorge (z. B. der Herstellung von Schutzhütten, Sitzbänken und Brunnen), Landschaftspflege und der Erhaltung von Kleindenkmalen.

Öffentliche Anlagen

Flurneuordnung kann auch dazu dienen, den Bau von öffentlichen Anlagen, wie z. B. für die Energiewende, Hochwasservorsorge und Verkehrsinfrastruktur zu unterstützen. Dabei werden vor allem durch Flächenbereitstellung und Bodenordnung die Grundlagen zur Verwirklichung dieser Anlagen erreicht.

Schwarzwaldverfahren

Eine Besonderheit stellt die Form der Schwarzwaldverfahren dar, bei denen grundsätzlich keine Flächenumlegung stattfindet. Es geht vor allem darum, für die Höfe winterbefahrbare Zufahrten herzustellen und das land- und forstwirtschaftliche Wegenetz zu verbessern.

 

Weitere Informationen:

 Verfahrensziele der Flurbereinigung Wildberg (Nagoldhang Ost) 

Kontakt

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Dana Rehwald
Flurneuordnung
Abteilungsleiterin
Stuttgarter Straße 61
72250 Freudenstadt
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Fax: 07441 92099-5230
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Gemeinsame Dienststelle

Der Dienstsitz der Abteilung Flurneuordnung ist als Teil der Flurneuordnungsstelle Freudenstadt/Calw/Rastatt in 72250 Freudenstadt, Stuttgarter Straße 61