Ihr Antrag nach § 58a SGB VIII Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Antrag ist bei uns eingegangen. Die schriftliche Auskunft geht Ihnen in der Regel innerhalb von fünf Werktagen per Post zu.
Sie haben die folgenden Daten übermittelt:
