Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Ausländer / Blaue Karte
Die Blaue Karte EU ist ein eigener Aufenthaltstitel zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung.
Die Blaue Karte EU können Sie bei erstmaliger Erteilung für höchstens vier Jahre erhalten.
Hat Ihr Arbeitsvertrag eine Dauer von weniger als vier Jahren, erhalten Sie die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate.
Achtung:
Wenn Sie in den ersten zwei Jahren nach Erteilung der Blauen Karte EU Ihren Arbeitsplatz wechseln wollen, müssen Sie dazu die Erlaubnis der Ausländerbehörde einholen.
Voraussetzungen für den Erhalt einer Blauen Karte EU sind unter anderem
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
- Sie erhalten ein Jahresgehalt von mindestens 44.800 Euro. Für bestimmte Berufe (Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler, Mathematikerinnen und Mathematiker, Ingenieurinnen und Ingenieure, Ärztinnen und Ärzte sowie IT-Fachkräfte) gilt ein Mindestgehalt von 34.944 Euro.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben
einen deutschen,
einen anerkannten ausländischen oder
einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss. - Sie haben einen Ihren Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz oder ein konkretes Ihren Qualifikationen entsprechendes Arbeitsplatzangebot.
- Die Bundesagentur für Arbeit stimmt der Erteilung des Aufenthaltstitels zu (nur in Fällen, in denen die Zustimmung erforderlich ist).
Informationen zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse finden Sie im Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Reisepass
- aktuelles biometrisches Bild
- Hochschulzeugnis bzw. Anerkennung (durch Antragsteller einzuholen)
- Arbeitgeberbescheinigung
- konkretes Arbeitsplatzangebot bzw. Arbeitsvertrag
- Berufsausübungserlaubnis
- Stellenbeschreibung
- Wohnraumbescheinigung
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden können.
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Volljährige
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung nur durch eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde möglich ist. Entsprechende Ansprechpartner finden Sie auf der Seite Ausländerbehörde. Die Unterlagen können nicht auf dem Postweg eingereicht werden!
Bitte beachten Sie auch, dass bei der Antragsstellung Gebühren zu entrichten sind!
Möchten Sie weitere Informationen? Diese finden Sie unter www.service-bw.de.
