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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können. Darin wird bestätigt, dass die künftige Eigentumswohnung alle Voraussetzungen erfüllt, die vom Gesetzgeber bezüglich Abgeschlossenheit verlangt werden. 

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist für die Eintragung von Wohnungseigentum in das Grundbuch vorzulegen und beim Baurechtsamt zu beantragen. Die Erteilung ist gebührenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Lageplan (Maßstab 1:500)
  • Grundrisse, Ansichten und Schnitte

Bitte reichen Sie die entsprechenden Unterlagen in mind. 3-facher Ausfertigung in Papierform beim Landratsamt Calw ein. Sämtliche Pläne dürfen das Format DIN A3 nicht übersteigen und sollen möglichst im Maßstab 1:100 erstellt werden.

Die Maßangaben zu Stellplätzen, Carports, Terrassen und Teilen des Grundstückes müssen es ermöglichen, die Größe und Lage der zum Sondereigentum gehörenden Flächen, ausgehend von den Grenzen des Grundstücks oder eines Gebäudes zu bestimmen.


Kontakt

Karen Koske
Bauordnung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 366
Fax: 07051 795 366
E-Mail oder Kontaktformular
Joachim Theurer
Bauordnung
Kreisbaumeisterstelle
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 162
Fax: 07051 795 162
E-Mail oder Kontaktformular