Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können. Darin wird bestätigt, dass die künftige Eigentumswohnung alle Voraussetzungen erfüllt, die vom Gesetzgeber bezüglich Abgeschlossenheit verlangt werden.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist für die Eintragung von Wohnungseigentum in das Grundbuch vorzulegen und beim Baurechtsamt zu beantragen. Die Erteilung ist gebührenpflichtig.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular
- Lageplan (Maßstab 1:500)
- Grundrisse, Ansichten und Schnitte
Bitte reichen Sie die entsprechenden Unterlagen in mind. 3-facher Ausfertigung in Papierform beim Landratsamt Calw ein. Sämtliche Pläne dürfen das Format DIN A3 nicht übersteigen und sollen möglichst im Maßstab 1:100 erstellt werden.
Die Maßangaben zu Stellplätzen, Carports, Terrassen und Teilen des Grundstückes müssen es ermöglichen, die Größe und Lage der zum Sondereigentum gehörenden Flächen, ausgehend von den Grenzen des Grundstücks oder eines Gebäudes zu bestimmen.
