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Landschaft Welle

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über einen Betrugsversuch per E-Mail informieren und zum Thema sensibilisieren.

Einer unserer Vertragspartner hat eine E-Mail im Namen des Landratsamtes erhalten. In der E-Mail wurde die Firma aufgefordert dem Landratsamt zu bestätigen, dass es keine ausstehenden Rechnungen mehr geben würde.

Warum ist dies so brisant?

Dies zeigt das folgende Beispiel:

Die Firma antwortet auf eine solche Anfrage des im Namen des Landratsamt tätigen Betrügers: „Nein, das Landratsamt schuldet uns für die Bestellung von Druckerzeugnissen mit der Auftragsnummer 123, Bestellt am 1.1.2024, noch einen Gesamtbetrag von 25.000€“.

Mit dieser Information gibt sich der Betrüger dann anschließend beim Landratsamt als die Firma aus und meldet sich bei Ihnen in den Fachabteilungen. Durch die ausgespähten Informationen kann sich der Betrüger auf einen echten Vorgang berufen, kennt ggf. Namen und Ansprechpartner. Er wird also eine E-Mail an eine Fachabteilung schreiben und mitteilen: „Lieber Herr Mustermann, hinsichtlich der Rechnung von Druckerzeugnissen mit Auftragsnummer 123, Bestellt am 1.1.2024 möchten wir Sie infolge eines Bankwechsels bitten, den noch offenen Rechnungsbetrag nunmehr an folgende IBAN […] zu überweisen.“

Mit Rechnungsinformationen wird also aktuell versucht, Zahlungsziele hin zum Betrüger zu verändern.

Diese Betrugsversuche sind für das Landratsamt sehr schwer aufzuklären, denn die Betrüger verfügen über echte Rechnungsinformationen und können sich auf diese beziehen. Dies machte den aktuellen Vorfall aus dieser Woche so gefährlich, sodass wir Sie vor dieser Methode warnen möchten. Der betroffenen Firma war die Anfrage aufgefallen, sodass wir Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und versuchtem Betrug gestellt haben.

Wie können wir uns schützen?

Seien Sie sensibel wenn Firmen insbesondere nach Auftragserteilung vermeintlich darum bitten, dass der noch offene Rechnungsbetrag auf eine andere Bankverbindung überwiesen werden soll.

Erreicht Sie solch eine Anfrage, prüfen Sie diese:

  • Kommt die E-Mail wirklich von der entsprechenden Firma und dem dortigen Ansprechpartner? Betrüger verwenden andere E-Mail-Adressen. Anstelle von mustermann@musterfirma.de lautet die Mailadresse z.B. mustermann@musterfiirma.de (sehen Sie das zusätzliche „i“ in dem Beispiel?) Sie können aus dem bisherigen E-Mailverlauf prüfen, ob die Absenderadressen plausibel sind oder im Internet auf der Firmenwebsite nachsehen.
  • Fragen Sie über einen anderen Kommunikationskanal bei der Firma nach. Sie können z.B. dort anrufen. Die Telefonnummer sollten Sie in dem Fall aber im Internet oder aus der gesichert echten Korrespondenz und nicht aus der fragwürdigen E-Mail heraussuchen.
  • Seien Sie vorsichtig mit E-Mail Anhängen und melden Sie fragwürdige E-Mails über spamverdacht@kreis-calw.de

Geschäftspartner sensibilisieren:

  • Wenn Sie kürzlich einen größeren Vertrag mit einem Geschäftspartner abgeschlossen haben, wird nahegelegt diesen zu sensibilisieren. Auch Geschäftspartner sollten darauf achten, dass vermeintlich vom Landratsamt versendete E-Mails vom jeweiligen Ansprechpartner stammen und insbesondere die Endung „@kreis-calw.de“ tragen.
  • Auch die eigenen Geschäftspartner sollten im Zweifel also nachfragen, ob die Anfrage vom Landratsamt gestellt wurde.

Ihre Abteilung Digitalisierung, Prozessentwicklung und IT

24.05.2024