Amtsärztlicher Dienst
Der amtsärztliche Dienst ist Teil des Gesundheitsamtes. Die Ärztinnen und Ärzte erstellen medizinische Gutachten und handeln meist im Auftrag von anderen Behörden oder Gerichten. Voraussetzung ist eine einschlägige Rechtsgrundlage für die Beauftragung. Sollten sie eine Begutachtung durch das Gesundheitsamt benötigen, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin mit uns unter der Telefonnummer 07051/160-931 oder -932. Dabei wird die Frage der genauen Zuständigkeit geklärt und ggf. das weitere Vorgehen besprochen.
Zu den folgenden Begutachtungsarten beachten Sie bitte die entsprechenden Ausführungen.
Reisen mit Betäubungsmitteln und medizinischem Cannabis
- Beglaubigung
- Kosten
- Weiterführende Hinweise des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
1. Beglaubigung
Für die Beglaubigung durch das Gesundheitsamt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin mit uns unter der Telefonnummer 07051/160-931 oder -932.
Benötigte Unterlagen
Bitte bringen Sie uns folgende Unterlagen spätestens zum Termin mit:
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Gültiges Ausweisdokument mit Nachweis über den Wohnort im Landkreis Calw
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Bei der Terminvereinbarung wird mit Ihnen die Möglichkeit besprochen, folgende Unterlagen schon vorab zur Prüfung einzureichen:
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Das vom Arzt ausgefüllte und unterschriebene Formular (für jedes verschriebene Betäubungsmittel bzw. Cannabispräparat ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich!) (Ausfüllhilfe)
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Die ärztliche Verordnung mit Dosierungsanweisung als Originalrezept, ersatzweise eine von der Arztpraxis oder Apotheke mit Stempel und Unterschrift versehene Kopie des Rezeptes bzw. eRezeptes. (das Auslesen eines eRezeptes ist durch uns nicht möglich)
Bitte weisen Sie Ihre Arztpraxis auf diese Ausfüllhilfe hin. Damit können zeitaufwändige Rückfragen oder die Notwendigkeit zur Änderung der Bescheinigung vermieden werden.
Bitte rechnen Sie damit, dass sich aus organisatorischen Gründen (wie z.B. unzureichende Unterlagen) die Fertigstellung der Beglaubigung deutlich verzögern kann. Fragen Sie deshalb rechtzeitig nach einem Termin.
2. Kosten
Die Beglaubigung durch das Gesundheitsamt ist gebührenpflichtig und beträgt derzeit 20 Euro pro Bescheinigung. Bitte beachten Sie, dass wir nur Kartenzahlung anbieten.Auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte erhalten Sie weiterführende allgemeine Informationen.
Amtsärztliche Untersuchung zur Prüfungsfähigkeit
1. Allgemeine Informationen
2. Voraussetzungen für die amtsärztliche Untersuchung
3. Terminvereinbarung und mitzubringende Dokumente
4. Kosten
1. Allgemeine Informationen
Ärztliche Untersuchungen zur Prüfungsfähigkeit bei krankheitsbedingtem Fernbleiben oder Rücktritt von einer Prüfung werden seit 01.01.2016 grundsätzlich nur noch von geeigneten niedergelassenen oder anderen approbierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt (je nach geltender Ausbildungs- und Prüfungsordnung). Eine amtsärztliche Untersuchung zur Beurteilung der Prüfungsfähigkeit kann nur in begründeten Einzelfällen (wiederholtes Fernbleiben oder Rücktritt von einer Prüfung und diesbezüglich berechtigte Zweifel der Prüfungsstelle am ärztlichen Attest) auf Grundlage einer Rechtsverordnung insbesondere für die Studiengänge der Verwaltung, Jura, Medizin und Pharmazie verlangt werden. Mit diesen kann eine Abstimmung zur Klärung der Zuständigkeitsfrage notwendig werden.
Studierende aus anderen Bundesländern werden in begründeten Ausnahmefällen amtsärztlich untersucht. Für sie gelten die jeweiligen Prüfungsordnungen ihrer Hochschulen / Universitäten.
2. Voraussetzungen für die amtsärztliche Untersuchung zur Prüfungsfähigkeit am Gesundheitsamt des Landratsamtes Calw:
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Wohnsitz im Landkreis Calw
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Inhaltlich und rechtlich begründeter Auftrag der Prüfungsstelle (s.o.)
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Aktuelles ärztliches Attest, das Folgendes beinhalten muss:
➢ Aktuelle Symptome
➢ Diagnose
➢ Therapie
➢ Voraussichtliche Dauer der Erkrankung
➢ Auswirkung der Erkrankung auf die Teilnahme an der Prüfung
➢ Im Falle eines Prüfungsabbruchs: Hinweis, dass die Erkrankung erst während der Prüfung aufgetreten ist und für den Prüfling nicht vorhersehbar war.
Die Erkrankung muss spätestens am Tag des Prüfungstermins ärztlich bescheinigt werden.
3. Terminvereinbarung und mitzubringende Dokumente
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an Tel. 07051/160-931 oder -932.
Mitzubringen sind ein
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gültiges Ausweisdokument,
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der begründete Auftrag der Prüfungsstelle sowie
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das ärztliche Attest (s.o.)
4. Kosten
Die amtsärztliche Untersuchung ist gebührenpflichtig und beträgt 161 € pro Stunde (Gebührenverordnung ab 1.1.26).
