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Begleitetes Fahren ab 17 Jahre (BF 17)

Begleitetes Fahren ab 17 Jahre (BF 17)

Seit 01.01.2008 besteht die Möglichkeit, ab 17 Jahren die Fahrerlaubnis der Klassen B, BE zu erwerben. Dazu melden Sie sich zunächst bei einer Fahrschule an. Neben dem üblichen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis wird ein zusätzlicher Antrag zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17 Jahre" benötigt. Alle Anträge und Formulare erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (4 Doppelstunden).
  • Sehtestbescheinigung

pro benannter Begleitperson: Beiblatt plus Kopie des Führerscheines und Kopie des Personalausweises.