Das Wichtigste in Kürze
Um einen Antrag auf eine Hilfe nach § 35a SGB VIII zu stellen, brauchen Sie immer mindestens folgende Unterlagen:
- Ärztliche Stellungnahme / Diagnose (nicht älter als 12 Monate)
- Berichte von Schulen bzw. Kindertagesstätten. Hierzu gehört insbesondere das ausgefüllte Rückmeldeformular des Beratungslehrers sowie das ausgefüllte Rückmeldeformular über das qualifizierte Gespräch mit der Schulsozialarbeit
- Schweigepflichtsentbindung
- von allen Sorgeberechtigten unterschriebener Antrag
Die Anträge und alle Formulare finden Sie unter dem Punkt "Welche ambulanten Eingliederungshilfen können beantragt werden?" und dort unter der entsprechenden Hilfe.
