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Landschaft Welle
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
  • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch den letzten HU-Bericht, wenn
    • das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder
    • das Fahrzeug vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war oder
    • wenn der nächste HU-Termin nicht aus der ZB I ersichtlich ist.
  • bisherige Kennzeichen, wenn neue Stempelplaketten zur internetbasierten Außerbetriebsetzung gewünscht werden
  • Reservierungsbestätigung, wenn Sie bei der neu zuständigen Zulassungsbehörde ein Wunschkennzeichen vorab beantragt haben.

Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen “H“, “BI“ oder “aG“ in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.