- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch den letzten HU-Bericht, wenn
- das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder
- das Fahrzeug vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war oder
- wenn der nächste HU-Termin nicht aus der ZB I ersichtlich ist.
- bisherige Kennzeichen, wenn neue Stempelplaketten zur internetbasierten Außerbetriebsetzung gewünscht werden
- Reservierungsbestätigung, wenn Sie bei der neu zuständigen Zulassungsbehörde ein Wunschkennzeichen vorab beantragt haben.
Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen “H“, “BI“ oder “aG“ in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
