Fischerei
Wenn Sie in Baden-Württemberg die Angelfischerei ausüben wollen, müssen Sie einen Fischereischein besitzen. Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeins ist die Teilnahme an dem vom Ministerium anerkannten Pflichtvorbereitungslehrgang des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e.V. und die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung / Sachkundeprüfung. Die Fischerprüfung wird im Auftrag des Ministeriums für Ernährung und Ländlicher Raum in Baden-Württemberg durch den Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. durchgeführt. Sie findet landesweit einmal jährlich in der Regel am dritten Freitag im November um 14.00 Uhr statt.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, der im Landkreis Calw durch den Fischereiverein Nagoldtal durchgeführt wird. Lehrgangsleiter ist Herr Martin Kienle, Sonnenrain 23, 72218 Wildberg, Telefon + Fax 07054 / 7107.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesfischereiverbandes.
