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Gelegenheitsverkehr

Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr

Der Verkehr mit Taxen, Mietwagen und Mietomnisbussen sowie die Durchführung von Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen sind genehmigungspflichtig.

Eine Genehmigung wird auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller

  • persönlich zuverlässig ist
  • über die notwendige fachliche Eignung und
  • über eine ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt.

Gesetzesgrundlage/n:

Formulare/Anträge:

Bitte klicken Sie auf die folgenden Links für weitere Informationen zur:

Verordnung des Landratsamtes Calw über Beförderungsentgelte im Taxen-Verkehr
08.01.2015