Gewerberecht
Im Landratsamt Calw werden keine Gewerbemeldungen (An-, Ab- oder Ummeldungen) entgegengenommen. Dies müssen Sie bei der Gemeinde erledigen, in der das Gewerbe ausgeübt wird.
Im Landratsamt Calw werden keine Gewerbemeldungen (An-, Ab- oder Ummeldungen) entgegengenommen. Dies müssen Sie bei der Gemeinde erledigen, in der das Gewerbe ausgeübt wird.
Da für einige bestimmte Tätigkeiten eine Erlaubnis erforderlich ist, sollten Sie sich rechtzeitig vor der Betriebseröffnung erkundigen, ob dies auf Ihr Gewerbe zutrifft. Für bestimmte Erlaubnisse sind umfangreiche Antragsverfahren notwendig und werden von der jeweils zuständigen Behörde erteilt. Soweit Gewerbe erlaubnispflichtig sind, dürfen diese nicht vor Erteilung der Erlaubnis ausgeübt werden.
Zum Bereich des erlaubnispflichtigen Gewerberes gehören:
