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Landschaft Welle

Hebammen und Heilpraktiker

Hebammen

Die hebammenrechtliche Anzeigepflicht sowie die Anzeigenobliegenheit für Heilpraktiker gegenüber dem Gesundheitsamt entfällt für 4 Jahre.

Rechtsgrundlage:

Hebammen

Mit Wirkung vom 28. Januar 2026 genehmigt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration (SM) den gestellten Antrag vom 12. November 2025 zum Verzicht auf hebammenrechtliche Anzeigepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt gemäß Landesrecht BW - GABl. Nr. 2 | Seite 105-106 | Bekanntmachung über Genehmigungen nach dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz | vom 25.02.2026für die Dauer von vier Jahren.


Heilpraktiker

Mit Schreiben vom 28. Januar 2026 genehmigt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration (SM) den gestellten Antrag vom 03. November 2025 nach Ergänzung vom 13. November 2025 zum Verzicht auf die Anzeigenobliegenheit gegenüber den Gesundheitsämtern gemäß Landesrecht BW - GABl. Nr. 2 | Seite 105-106 | Bekanntmachung über Genehmigungen nach dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz | vom 25.02.2026 für die Dauer von vier Jahren.

Als Praxisinhaber(in) gilt für Sie die Hygiene-Verordnung (Verordnung der Landesregierung und des Sozialministeriums zur Verhütung übertragbarer Krankheiten); Ihre Praxis kann gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden.

Kontakt

Martina Ginader
Gesundheit und Versorgung
Sekretariat
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 931
Fax: 07051 160 949
E-Mail oder Kontaktformular
Gabriele Naths
Gesundheit und Versorgung
Sekretariat
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 932
Fax: 07051 160 949
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