Legionellen in der Trinkwasserinstallation
Gemäß der aktuell geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) muß Trinkwasser frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein.
TrinkwV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de) (https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/index.html)
Dabei sind die allgemeinen Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers einzuhalten:
1. allgemein anerkannte Regeln der Technik2. mikrobiologische Anforderungen
3. chemische Anforderungen
4. Anforderungen in Bezug auf Indikatorparameter (u.a. Legionellen)
5. radiologische Anforderungen
Unser Trinkwasser ist ein Naturprodukt aus dem Wasserkreislauf und deshalb nicht steril. Es enthält auch in einwandfreier Qualität nach der Aufbereitung im Wasserwerk in geringen Konzentrationen Mikroorganismen.
Für die Einhaltung der geforderten Trinkwasserqualität sind die Betreiber der jeweiligen Wasserversorgungsanlage verantwortlich. Als Nutzerin oder Nutzer haben Sie eine Mitverantwortung für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasser-Installation und damit auch für die Trinkwasserqualität in Ihrem Zuhause.
Ratgeber: Trink was - Trinkwasser aus dem Hahn | Umweltbundesamt (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ratgeber-trink-was-trinkwasser-aus-hahn)
Wenn in der Trinkwasser-Installation Bedingungen vorliegen, unter denen sich schädliche Mikroorganismen wohl fühlen und stark vermehren, kann es problematisch werden und zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Legionellen sind weit verbreitete Umweltbakterien, die in geringen Konzentrationen natürlicher Bestandteil von Oberflächen- sowie Grundwasser sind und damit auch im Trinkwasser vorkommen. Für den Menschen ist eine Gefährdung der Gesundheit dann gegeben, wenn Legionellen in größerer Anzahl in die Lunge gelangen. Dies erfolgt in der Regel durch das Einatmen eines fein zerstäubten legionellenhaltigen Wassernebels, z.B. bei Duschen, Whirlpools, Luftbefeuchtern, Kühlanlagen.
Erregersteckbriefe: https://www.infektionsschutz.de (https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe)
Als anerkannter Regelsetzer ist der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) ein Kompetenznetzwerk für Fragen der Versorgung mit Gas und Trinkwasser.
DVGW e.V.: Legionellen (https://www.dvgw.de/themen/wasser/wasserqualitaet/legionellen)
Die Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle ist Voraussetzung dafür, dass von den Laboren jeweils durchgeführte Untersuchungen, einschließlich Probennahmen, vom Gesundheitsamt als Untersuchungen nach Trinkwasserverordnung gewertet werden können.
Liste_der_Untersuchungsstellen_fuer_Trinkwasser_02.pdf (baden-wuerttemberg.de)
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/Verbraucherschutz/Liste_der_Untersuchungsstellen_fuer_Trinkwasser_02.pdf
Eine Trinkwasserdesinfektion ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Ausführliche Informationen und Hinweise des Gesundheitsamtes finden Sie im folgenden Merkblatt:
Merkblatt Trinkwasserdesinfektion in der Hausinstallation
