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Meldepflichtige Erkrankungen/Erreger

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen bestimmte Krankheiten bereits bei einem Verdacht, bei einer Erkrankung oder im Todesfall gemeldet werden. Das gilt auch für den labordiagnostischen Nachweis bestimmter Krankheitserreger. Wir ermitteln die Quelle der Infektion und ergreifen geeignete Maßnahmen, um die betroffenen Personen und ihr Umfeld zu schützen.

Meldepflichtige Erkrankungen und Erreger (ausgenommen Tuberkulose)


Tuberkulose (Link zur Webseite "Tuberkulose" des Landkreises Calw)


Kopfläuse und Krätzmilben

Der Befall mit Kopfläusen oder Krätzmilben sind von den Gemeinschaftseinrichtungen nach §34 IfSG an das Gesundheitsamt zu melden.

01.09.2026 

Kontakt

Aylin Schütz
Gesundheit und Versorgung
Infektionsschutz
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 928
Fax: 07051 160 949
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