Naturschutzbeauftragte
Die Naturschutzbeauftragten beraten die Untere Naturschutzbehörde in allen Fachfragen. Sie geben Stellungnahmen unter anderem zu Bauleitplänen, Einzelbauvorhaben und sonstigen Eingriffen im Außenbereich wie baurechtliche, wasserrechtliche, abfallrechtliche sowie straßenbaurechtliche Verfahren ab.
Die Naturschutzbeauftragten sind ehrenamtlich tätig und werden vom Landkreis jeweils auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Jedem Naturschutzbeauftragten wurde ein bestimmter räumlicher Zuständigkeitsbereich übertragen.
