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Landschaft Welle

Teil F - Förderung Schadholz, Extremwetterereignisse

Klimawandelbedingt kommt es vermehrt zu Schadereignissen, auch im Landkreis Calw. Um die Waldbesitzer mit Problemen wie Borkenkäfer, Dürre und Sturm nicht alleine zu lassen, gibt es weiterhin Fördermöglichkeiten um unseren Wald mit all seinen Funktionen zu erhalten.

2025 beschränkt auf Privatwald bis 200 ha
- Transport und Lagerung von Schadholz auf Nass- oder Trockenlager -> 7 €/fm, 5 €/fm in Eigenleistung
- Suche und Dokumentation von Borkenkäferbefallsherden *              -> 15 €/ha/Jahr, 12  €/ha/Jahr in Eigenleistung

*Weitere Infos hierzu finden Sie in unserem Merkblatt.

Wichtig für künftige Schadereignisse ist, dass Maßnahmen für die eine Förderung beantragt werden soll, vor Beginn bei der unteren Forstbehörde oder dem zuständigen Forstrevier angezeigt werden muss. Neben Angaben zum Waldbesitzer und dem betroffenen Flurstück müssen auch die geplanten Maßnahmen aufgeführt werden.

Vor jedem Holzeinschlag sollte vorab mit den Revierleitenden Kontakt aufgenommen werden. Von den Revierleitenden erhalten die betroffenen Waldbesitzenden Informationen über die Aushaltung der vermarktbaren Holzsortimente und wie mit dem befallenen Käferholz umgegangen werden soll, denn es können nur Maßnahmen gefördert werden, die waldschutzwirksam sind. Das heißt, die Maßnahme muss dazu beitragen, dass die Borkenkäferpopulation nicht weiter anwächst. Hierzu ist es notwendig, dass die Hölzer entweder aus dem Wald geschafft werden, bevor die Käfer ausfliegen oder so behandelt werden, dass die Käfer sich nicht entwickeln können, beispielsweise in dem das Holz entrindet oder gehackt wird. Welche Maßnahmen hier greifen und was hierbei beachtet werden muss, hängt vom Entwicklungsstadium der Borkenkäfer ab. Auch hier können Sie auf das Fachwissen der Försterinnen und Förster zurückgreifen.

Wiederbestockung von Schadflächen 


Prinzipiell ist die Entwicklung einer klimaangepassten Naturverjüngung angestrebt. Hier gibt es Förderungen für die Erhöhung der Baumartenvielfalt, aber auch für die Standraumregulierung in dichten Nadelholz-Verjüngungen.

Für die Wiederbewaldung, insbesondere nach Schadereignissen, kann aber auch eine Pflanzung notwendig sein. Hier gibt es beispielsweise Fördermöglichkeiten für Maßnahmen auf Kahlflächen oder für die Ergänzung von Naturverjüngung. Dabei kann es notwendig sein, die neu gepflanzten Bäume vor Verunkrautung zu schützen. Für dieses Ausschneiden können zweimalig innerhalb von fünf Jahren Fördergelder beantragt werden.

Wuchshüllen werden nicht nur für Trauben- und Stieleiche gefördert, sondern auch für weitere klimaangepasste Baumarten. Dabei werden 400 Stück je Hektar bezuschusst. Für Pflanzmaßnahmen die nach dem 01.01.2024 durchgeführt werden wird eine Förderung plastikhaltiger Wuchshüllen nicht mehr möglich sein.

Neu ist die Möglichkeit, für die Bewässerung von Kulturen Unterstützung zu erhalten. Das Gießen muss vor Beginn bei der unteren Forstbehörde angezeigt werden. Vom Forst gibt es auch Informationen zu den exakten Regelungen der Bewässerung sowie zur Dokumentation.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier:

Merkblatt Wiederbewaldung Teil F (PDF, 160 kB)

Empfehlungsliste für klimaanpassungsfähige Baumarten in Baden-Württemberg (PDF, 281 kB)

Jungbestandspflege

Um Dickungen (max. Höhe von 10m im NadelH und 13m im LaubH) stabil zu entwickeln, wird auch die Jungbestandspflege im Privatwald bis 200 Hektar gefördert. Dies bezeichnet das Herauspflegen von Mischbaumarten und die Standraumerweiterung. Ebenso förderfähig ist die Anlage von Pflegepfaden. Eine Förderung ist zwei mal pro Bestand beantragbar, die Sätze belaufen sich bei < 40 % Lbh. nach der Pflege auf 250 €/ha, bei > 40 % Lbh. auf 400 €/ha.

Kontakt

Harald Nüßle
Forstbetrieb und Jagd
Privatwald und forstliche Förderung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 675
Fax: 07051 795 675
E-Mail oder Kontaktformular