Soziale Entschädigungen
Personen, die einen Gesundheitsschaden erlitten haben, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft wegen eines besonderen Opfers oder aus sonstigen Gründen einstehen muss, haben einen Anspruch auf angemessene wirtschaftliche Versorgung.
Für das Sachgebiet Soziales Entschädigungsrecht haben die Landkreise Rottweil, Calw, Freudenstadt, Reutlingen, Tübingen, Tuttlingen, der Zollernalbkreis und der Schwarzwald-Baar-Kreis eine Gemeinsame Dienststelle beim Landratsamt Rottweil gebildet.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite beim Landkreis Rottweil unter Gemeinsame Dienststelle SER | Landkreis Rottweil .
