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Umtausch in einern EU-Kartenführerschein

Seit 01. Januar 1999 werden nur noch Führerscheine im Scheckkartenformat ausgestellt. Eine Umtauschpflicht für Altführerscheine besteht grundsätzlich nicht. Wenn Sie Ihren alten Führerschein umtauschen wollen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Pass
  • bisheriger Führerschein
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, falls der Führerschein nicht vom Landratsamt Calw ausgestellt ist.