Untere Eingliederungs- und Aufnahmebehörde
Seit dem Inkrafttreten des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG), haben die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg die staatliche Aufgabe erhalten, die vorläufige Unterbrigung von ausländischen Flüchtlingen und Asylbewerbern sicherzustellen.
Zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtligen und Asylbewerbern, sowie zur Aufnahme und Eingliederung von Spätaussiedlern betreibt das Landratsamt mehrere Einrichtungen im Landkreis Calw.
