Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren kommt für folgende Bauvorhaben in Betracht:
- Wohngebäude,
- sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, ausgenommen Gaststätten,
- sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind,
- Nebengebäude und Nebenanlagen für die oben genannten Vorhaben (z.B. Garagen)
Der Bauherr trägt die Verantwortung dafür, dass auch öffentlich-rechtliche Vorschriften, die im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht geprüft werden, eingehalten werden. Im Einzelfall ist eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von nicht zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften zusätzlich zu beantragen.
Notwendige Unterlagen für das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren:
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit schriftlichem Teil
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung
- Technische Angaben über Feuerungsanlagen
- Technische Angaben über Wärmepumpen
- Darstellung der Grundstücksentwässerung
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
- Benennung eines Bauleiters
- Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau
Weitere Formulare:
- Angaben zu gewerblichen Anlagen, die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen (§7 Abs. 2 LBOVVO)
- Zusätzliche Baubeschreibung für gewerblichen Anlagen
- Baubeschreibung Werbeanlage
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung
- Baubeginnsanzeige
- Antrag auf Rohbauabnahme
- Antrag auf Schlussabnahme / Anzeige Fertigstellung
- Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung
Bitte reichen Sie die entsprechenden Unterlagen ausschließlich digital über die Plattfom ViBa BW bei der unteren Baurechtsbehörde - Landratsamt Calw, Abteilung Bauordnung - ein.
Weitere Infos zur digitalen Antragstellung finden Sie hier.
Die Antragsunterlagen werden an die Gemeinde, in deren Gebiet das Bauvorhaben ausgeführt werden soll, weitergeleitet. Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie von uns eine Mitteilung über das weitere Verfahren.
