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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Anders als im umfassenden Baugenehmigungsverfahren ist im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren der Prüfungsumfang der Baurechtsbehörde deutlich reduziert.

Das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren kommt für folgende Bauvorhaben in Betracht:

  • Wohngebäude,
  • sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, ausgenommen Gaststätten,
  • sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind,
  • Nebengebäude und Nebenanlagen für die oben genannten Vorhaben (z.B. Garagen)

Der Bauherr trägt die Verantwortung dafür, dass auch öffentlich-rechtliche Vorschriften, die im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht geprüft werden, eingehalten werden. Im Einzelfall ist eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von nicht zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften zusätzlich zu beantragen.


Notwendige Unterlagen für das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren:

Weitere Formulare:

Bitte reichen Sie die entsprechenden Unterlagen ausschließlich digital über die Plattfom ViBa BW bei der unteren Baurechtsbehörde - Landratsamt Calw, Abteilung Bauordnung -  ein.

Weitere Infos zur digitalen Antragstellung finden Sie hier.

Die Antragsunterlagen werden an die Gemeinde, in deren Gebiet das Bauvorhaben ausgeführt werden soll, weitergeleitet. Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie von uns eine Mitteilung über das weitere Verfahren.


Kontakt

Karen Koske
Bauordnung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 366
Fax: 07051 795 366
E-Mail oder Kontaktformular
Joachim Theurer
Bauordnung
Kreisbaumeisterstelle
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 162
Fax: 07051 795 162
E-Mail oder Kontaktformular