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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Finanzielle Leistungen, Zuschüsse und Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) werden von den Mitarbeitern der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) bearbeitet.

Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • finanzielle Umsetzung der Leistungen (Zahlung von Pflegegeld bei der Erziehung in Vollzeitpflege, die Übernahme von Kosten für Hilfen zur Erziehung)
  • Festsetzung und Realisierung von Forderungen gegenüber kostenbeitragspflichtigen Eltern/jungen Menschen
  • sonstigen kostenersatz- oder kostenerstattungspflichtigen bei dritten Stellen, wie Krankenkassen, Sozialhilfe usw.
  • Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und der Tagespflege

Ihre Ansprechpartner:

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes.

Der Nachname des Kindes beginnt mit:                          

Ansprechpartner:                                                                                             


Sachgebietsleitung

Yvonne.Staeckler@kreis-calw.de





Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe nach
§ 35 a SGB VIII




A - B Joerg.Czarnecki@kreis-calw.de
L, Q-R 

Simone.Braun@kreis.calw.de


I-K, W

Selina.Rudolph@kreis-calw.de 


M - P, U 

Tabea.Haisch@kreis-calw.de


S ohne St 

Silke.Bohl@kreis-calw.de


H, X-Y

Carolin-Julia.Zeh@kreis-calw.de


St, T, V

Sylvia.Kusterer@kreis-calw.de


C - G, Z  Olga.Scherr@kreis-calw.de






Unbegleitete minderjährige Ausländer

A - R Joerg.Czarnecki@kreis-calw.de
S - Z Silke.Bohl@kreis-calw.de






     
Zuschüsse zu Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

A - G und V - Z Melanie.Schaetzle@kreis-calw.de 
L - U Katja.Vette@kreis-calw.de
H - K Nina.Ohngemach@kreis-calw.de






Zuschüsse zur Sozialversicherung KTPP

A - K
                            Melanie.Schaetzle@kreis-calw.de 

L - Z Katja.Vette@kreis-calw.de