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Wohngeld

Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss. Zum 01.01.2023 trat die Wohngeldreform in Kraft. Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Wohnkostenbelastung ab. Sie haben keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn Sie einen Antrag auf bestimmte Sozialleistungen gestellt haben:
  • Bürgergeld (sofern die Kosten der Unterkunft enthalten sind)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Der Ausschluss des Wohngeldes besteht nicht, wenn Sie die Sozialleistung ausschließlich als Darlehen erhalten.

Ihre Ansprechpartner

Bei Bedarf stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

Montag, Dienstag, Donnerstag 8-12 Uhr

Montag 14-16 Uhr

Donnerstag 13.30-18 Uhr

Wenn Sie Dateien per E-Mail senden, sollte dies ausschließlich im PDF-Format erfolgen, d.h. bitte senden Sie keine Fotos oder Screenshots. Beachten Sie hierzu unbedingt das Datenschutzinformationsblatt zur Kommunikation per Email. Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeitung. Von Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen.


Beantragung von Wohngeld und sofortige Übermittlung an die Behörde ist in wenigen Schritten online möglich:

Wohngeld beantragen - Serviceportal Baden Württemberg (service-bw.de)

Weiterleistungsantrag in wenigen Schritten online möglich:

https://wohngeld.komm.one/intelliform/forms/pool/Behoerde/Wohngeld/Wohngeld%20-%20Mietzuschuss%20beantragen/index?mandant=235000&caller=082350000000


Sollten Sie den Antrag gerne als beschreibbare PDF ausgefüllt an uns übersenden wollen: 

Antrag auf Mietzuschuss oder Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus (PDF, 3 MB)

Erforderliche Unterlagen zum Mietzuschuss (PDF, 105 kB)

Antrag auf Lastenzuschuss für Eigentümer von Wohnraum (PDF, 4.6 MB)

Erforderliche Unterlagen zum Lastenzuschuss (PDF, 106 kB)


Einzureichen unter: Wohngeld@kreis-calw.de . Bitte reichen Sie keine Originale ein. Alle Originale werden digitalisiert und anschließend vernichtet. Diese können daher nicht zurückgeschickt werden.

Datenschutzhinweise als Merkblatt (PDF, 66 kB)


Anträge in Papierform erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Bürgermeisteramt. Weitere Informationen zur Wohngeldreform erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums unter:

 https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/wohngeld-plus/wohngeld-plus-artikel.html