Wohngeld
- Bürgergeld (sofern die Kosten der Unterkunft enthalten sind)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Der Ausschluss des Wohngeldes besteht nicht, wenn Sie die Sozialleistung ausschließlich als Darlehen erhalten.
Bei Bedarf stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag, Dienstag, Donnerstag 8-12 Uhr
Montag 14-16 Uhr
Donnerstag 13.30-18 Uhr
Wenn Sie Dateien per E-Mail senden, sollte dies ausschließlich im PDF-Format erfolgen, d.h. bitte senden Sie keine Fotos oder Screenshots. Beachten Sie hierzu unbedingt das Datenschutzinformationsblatt zur Kommunikation per Email. Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeitung. Von Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen.
Beantragung von Wohngeld und sofortige Übermittlung an die Behörde ist in wenigen Schritten online möglich:
Wohngeld beantragen - Serviceportal Baden Württemberg (service-bw.de)
Weiterleistungsantrag in wenigen Schritten online möglich:
Sollten Sie den Antrag gerne als beschreibbare PDF ausgefüllt an uns übersenden wollen:
Antrag auf Mietzuschuss oder Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus (PDF, 3 MB)
Erforderliche Unterlagen zum Mietzuschuss (PDF, 105 kB)
Antrag auf Lastenzuschuss für Eigentümer von Wohnraum (PDF, 4.6 MB)
Erforderliche Unterlagen zum Lastenzuschuss (PDF, 106 kB)
Einzureichen unter: Wohngeld@kreis-calw.de . Bitte reichen Sie keine Originale ein. Alle Originale werden digitalisiert und anschließend vernichtet. Diese können daher nicht zurückgeschickt werden.
Datenschutzhinweise als Merkblatt (PDF, 66 kB)
Anträge in Papierform erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Bürgermeisteramt. Weitere Informationen zur Wohngeldreform erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums unter:
