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Landschaft Welle

die Gewerbeaufsichtsbehörde

Gewerbeaufsichtsbehörde ist

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Bei Betrieben, die der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) unterliegen oder die Anlagen der Richtlinie 88/609/EWG ("IVU-Anlagen") betreiben, müssen Sie sich an das örtlich zuständige Regierungspräsidium wenden.