die Gewerbeaufsichtsbehörde
Gewerbeaufsichtsbehörde ist
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Bei Betrieben, die der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) unterliegen oder die Anlagen der Richtlinie 88/609/EWG ("IVU-Anlagen") betreiben, müssen Sie sich an das örtlich zuständige Regierungspräsidium wenden.
