Menschen mit Behinderung
Menschen, deren körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und welche daher am Leben in der Gesellschaft nur beeinträchtigt teilnehmen können, haben die Möglichkeit die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises zu beantragen.
Ihre Ansprechpartner im Landratsamt finden Sie in der folgenden Auflistung. Die Zuordnung orientiert sich an dem Anfangsfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:
Buchstaben | Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter |
A-C, L, Q, U, Z | Frau Schweizer |
D-G, J, T, X | Herr Lehmann |
H, K, V | Frau Kettner |
I, M-P, R | Herr Blaich |
S, W, Y | Frau Haisch |
Sachgebietsleiterin: Frau Reich
Antragstellung:
- Erstantrag (Formularserver)
- Erstantrag für Personen mit einem Account bei service-bw
- Erhöhungsantrag
- Digitale Antragstellung: Schwerbehindertenausweis beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg (-bw.de)
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- bereits vorhandene Arztberichte
- 1 Passbild
Merkblätter: siehe Randspalte