Einbürgerung
Mit der Einbürgerung wird man gleichberechtigte Bürgerin bzw. gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Man kann dann in Deutschland wählen oder gewählt werden, genießt Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und darf in viele Länder visumsfrei reisen. Darüber hinaus hat man nach der Einbürgerung in Deutschland freie Berufswahl und Niederlassungsfreiheit.
Die Einbürgerung steht in der Regel am Abschluss der Integration und nach einem längerfristigen Aufenthalt in Deutschland. Sie bedeutet die Zugehörigkeit und Identifikation als Staatsbürgerin bzw. als Staatsbürger unseres Staates.
Die Einbürgerung ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Für Rückfragen steht Ihnen auch gerne die Einbürgerungs- bzw. Staatsangehörigkeitsbehörde des Landratsamts Calw telefonisch unter den Rufnummern: 07051 160-239 oder 07051 160-840 zur Verfügung. Ansprechpartner sind für Sie Frau Weiss und Herr Geigle.
Für ausführliche Beratungsgespräche ist allerdings vorher ein Termin zu vereinbaren.
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern ohne Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung des Ehegatten eines Deutschen
Neuigkeiten zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts:
Das Bundeskabinett hat im August 2023 den BMI-Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Laut Homepage des Bundesinnenministeriums ist mit der Verabschiedung des Gesetzes im 1. Halbjahr 2024 zu rechnen. Im Herbst 2023 beginnen die parlamentarischen Beratungen. Es liegen daher noch keine Informationen zu den Details vor.
Weitere Informationen finden Sie hier: BMI - Alle Meldungen - Modernes Staatsangehörigkeitsrecht auf den Weg gebracht (bund.de)