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Einbürgerung

 

Neuigkeiten zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts:

Am 19. Januar 2024 hat der Bundestag zwar das neue Staatsangehörigkeitsgesetz beschlossen, es ist aber noch eine Beteiligung des Bundesrates erforderlich. Bitte beachten Sie, dass das geplante neue Staatsangehörigkeitsgesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Wann diese Änderungen wirksam werden, ist nicht absehbar.

Das bedeutet, dass Einbürgerungen weiterhin gemäß der derzeit noch gültigen Vorschriften bearbeitet werden und Einbürgerungsanträge auf der Basis der zukünftigen Einbürgerungsvoraussetzungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angenommen werden können.

Dem Sachgebiet Staatsangehörigkeitswesen sind derzeit keine Details zur Umsetzung des Gesetzesentwurfes bekannt. Im Rahmen der Beratungstätigkeit können daher noch keine Auskünfte zu den zukünftig geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben werden. Von Anfragen, die sich auf die anstehende Gesetzesänderung beziehen, bitten wir daher abzusehen.

Weitere Informationen zum Stand des neuen Staatsangehörigkeitsgesetz finden Sie hier: BMI - Alle Meldungen - "Neues Staatsangehörigkeitsrecht entspricht den Anforderungen der Zeit" (bund.de)

BMI - Alle Schwerpunkte - Anreize schaffen für Integration (bund.de)


Einbürgerung

Mit der Einbürgerung wird man gleichberechtigte Bürgerin bzw. gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Man kann dann in Deutschland wählen oder gewählt werden, genießt Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und darf in viele Länder visumsfrei reisen. Darüber hinaus hat man nach der Einbürgerung in Deutschland freie Berufswahl und Niederlassungsfreiheit. 

Die Einbürgerung steht in der Regel am Abschluss der Integration und nach einem längerfristigen Aufenthalt in Deutschland. Sie bedeutet die Zugehörigkeit und Identifikation als Staatsbürgerin bzw. als Staatsbürger unseres Staates. 

Bei Fragen zum Einbürgerungsverfahren, die sich nicht auf das neue Gesetz beziehen, dürfen Sie sich gerne per Email an unser Funktionspostfach eb@kreis-calw.de wenden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der vielen Anfragen nicht immer telefonisch für Sie zur Verfügung stehen können. Auch während eines Gesprächs zur Abgabe der Loyalitätserklärung oder während einer Einbürgerung können wir nicht ans Telefon gehen und bitten Sie daher Ihre Anfragen derzeit ans Funktionspostfach eb@kreis-calw.de zu richten. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!


Kontakt

Rico Geigle
Integration und Flüchtlinge
Einbürgerungen
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 840
E-Mail oder Kontaktformular
Annika Weiss
Integration und Flüchtlinge
Sachgebiet: Einbürgerungen
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 239
Fax: 07051 795-711
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