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Kinder hängen an Linie als Trennlinie Dekoration Welle

Beistandschaften / Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften

Im Sachgebiet Beistandschaften / Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften unterstützen wir getrennt lebende Eltern, die ein Kind betreuen, in Fragen rund um den Kindesunterhalt. Ebenso beraten wir zu den Möglichkeiten, bei nichtehelich geborenen Kindern die Vaterschaft festzustellen.

Bitte vereinbaren Sie für persönliche Vorsprachen immer einen Termin, für Beurkundungen gerne über unser Online-Portal. 

Beistandschaften

Unsere Aufgaben im Bereich der Beistandschaft:

  • Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung
  • Vertretung des Kindes vor dem Familiengericht bei der Klage zur Vaterschaftsfeststellung
  • Beratung zu Unterhaltsansprüchen des Kindes
  • Regelung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
  • Vertretung der Interessen des Kindes bei Unterhaltsansprüchen

Den Beratungsanspruch hat nur der Elternteil, bei dem das betroffene Kind lebt.

Beurkundungen und Online-Terminvereinbarung

Außerdem können Sie die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung, der Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung, der Sorgeerklärung und der Unterhaltsverpflichtung vornehmen lassen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unsere neue Online-Terminvereinbarung.

Weitere Informationen finden Sie in den Broschüren „Die Beistandschaft“ sowie „Das Kindschaftsrecht“.

Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung) und Antragsformular

Bescheinigung über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen nach § 58 a SGB VIII

Die von nicht miteinander verheirateten Eltern abgegebenen Erklärungen über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge für ihr Kind werden bei dem Jugendamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde, in einem Register (sog. Sorgeregister) erfasst. Das Jugendamt Calw führt also das Sorgeregister für alle im Landkreis Calw geborenen Kinder.

Für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben, hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge. Für eine Mutter, die z. B. bei Behörden oder Banken nachzuweisen hat, dass sie die alleinige elterliche Sorge hat, stellt das Jugendamt eine Bescheinigung über Eintragungen aus dem Sorgeregister aus. Es wird bescheinigt, dass bis zum Zeitpunkt der Erteilung der Negativbescheinigung keine Erklärungen der Eltern vorliegen und keine gerichtliche Entscheidung zum gemeinsamen Sorgerecht bekannt ist. Der Antrag auf Erteilung dieser Bescheinigung ist bei dem Jugendamt am Wohnort der Mutter zu stellen. Wurde das Kind nicht in dessen Zuständigkeitsbereich geboren, fragt das Jugendamt bei dem zuständigen Sorgeregister nach und stellt nach Auskunft, dass dort keine Sorgeerklärung erfasst ist, eine Negativbescheinigung aus. Die Erteilung dieser Bescheinigung ist kostenfrei. Sinnvoll ist die Ausstellung der Bescheinigung nur zum aktuellen Anlass, da die Eltern des Kindes zu jeder Zeit die gemeinsame elterliche Sorge erklären können.

Antrag auf Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften

Unsere Aufgaben als Vormund/ Ergänzungspfleger:

  • Wahrnehmung der elterlichen Sorge (Vormundschaft)
  • Wahrnehmung von Teilen der elterlichen Sorge (Ergänzungspflegschaft)

Wann bekommt ein Kind einen Vormund oder Pfleger:

  • wenn die Mutter noch minderjährig ist, sofern kein anderer Vormund gerichtlich bestimmt wurde
  • wenn das Sorgerecht oder Teile davon durch das Familiengericht entzogen wurde und keine geeignete Person im nahen Umfeld des Kindes die Vormundschaft/Pflegschaft verantwortlich ausüben kann

Kontakt

Beistandschaften / Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften
Raum: A 014 - A 017
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-483
E-Mail oder Kontaktformular
Beistandschaften / Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften
Raum: NOG 14 und NOG 15
Freudenstädter Straße 30
72202 Nagold
Anfahrt
Telefon: 07051 160-483
E-Mail oder Kontaktformular