Ehrenamtskarte Baden-Württemberg
Ab dem 1. August 2023 wird die Ehrenamtskarte Baden-Württemberg für zwölf Monate in ausgewählten Modellkommunen als Anerkennung und Wertschätzung für die vielen freiwillig Engagierten im Land durch die Landesregierung eingeführt. Inhaber*innen der Ehrenamtskarte erhalten in verschiedenen Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen ermäßigte Eintritte und Vergünstigungen.
Neben dem Landkreis Calw sind auch der Ostalbkreis und die Städte Freiburg und Ulm Modellkommunen für die Ehrenamtskarte.
Die Ehrenamtskarte geht in die Verlängerung! Sie wurde bis zum 31.03.2025, mit Blick auf eine mögliche landesweite Einführung im Anschluss, verlängert.
Insbesondere für Bürgerinnen und Bürger soll die Ehrenamtskarte ein wichtiger Ausdruck der Anerkennung und Wertschätzung sowie ein Dankeschön für ehrenamtliches Engagement sein.
Berechtigung zur Ehrenamtskarte
Berechtigt ist, wer sich ehrenamtlich im Landkreis Calw seit mindestens einem Jahr in hohem Maße für unsere Gesellschaft einsetzt, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 200 Stunden freiwillig und unentgeltlich in einer Organisation für das Gemeinwohl mitwirkt oder in jüngster Zeit mindestens 100 Stunden freiwillig in einem gemeinwohlorientierten Projekt hilft.
Das Engagement darf nicht im privaten oder familiären Umfeld, sondern muss im öffentlichen Raum stattfinden und darf nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet sein.
Sollten diese Anforderungen auf Sie zutreffen, sind Sie zum Erhalt der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg berechtigt.
Einen garantierten Anspruch gibt es für:
- Juleica-Inhaberinnen und -inhaber
- Mitglieder in Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks
- Freiwilligendienstleistende
- Abteilungen DRK- Bereitschaft und DRK-Bergwacht
Vergünstigungen zur Ehrenamtskarte
Vergünstigungen können nur bei Vorlage der Ehrenamtskarte in Verbindung mit gültigem Personalausweis gestattet werden.
Zur Liste der Akzeptanzpartner
Weitere teilnehmenden Einrichtungen und jeweilige Vergünstigung finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums Baden-Württemberg oder auf den Websites der anderen teilnehmenden Modellregionen, welche ebenfalls auf der Seite des Sozialministeriums zu finden sind.
Beantragung und Fragen zur Ehrenamtskarte
Fragen und Anträge richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: ehrenamtskarte@kreis-calw.de
Die Anträge zur Ehrenamtskarte können ab dem 01. August 2023 gestellt werden.
Die Formulare zum Ausfüllen für Sammelanträge sowie die Datenschutzerklärung finden Sie rechts in der Randspalte.
Bitte senden Sie uns, wenn Sie einen Sammelantrag stellen möchten, das Dokument Sammelantrag und die Tabelle zum Sammelantrag ausgefüllt und unterschrieben per Email zu.
Aktualisierte Datei:
Die Sammelantragstabelle wurde aktualisiert. Wir bitten um download der neuen Tabelle, damit die aktualisierte Fassung von Ihnen ausgefüllt und an uns gesendet werden kann. Herzlichen Dank!
Einzelanträge können über den blauen Button "Anmeldung Einzelantrag Ehrenamtskarte" sofort online gestellt werden.
Für den Einzelantrag benötigen Sie eine Bestätigung Ihres ehrenamtlichen Engagements, welches Sie bei der Anmeldung hochladen müssen.
In der Randspalte finden Sie hierzu Musterbeispiele. Diese können Sie von Ihrer Organistaion ausfüllen und unterschrieben lassen, falls Sie bisher von Ihrer Organisation noch keine Bestätigung vorliegen haben.
Insbesondere für Bürgerinnen und Bürger soll die Ehrenamtskarte ein wichtiger Ausdruck der Anerkennung und Wertschätzung sowie ein Dankeschön für ehrenamtliches Engagement sein.