Ukraine – Aktuelle Informationen des Landratsamtes Calw
Wie in ganz Europa beschäftigt der schreckliche Krieg in der Ukraine auch die Bevölkerung im Landkreis Calw. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen des Landratsamtes.
Einreise aus der Ukraine und Aufenthalt in Deutschland
Ausländer benötigen für die Einreise und einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland normalerweise einen Aufenthaltstitel – beispielsweise ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Wegen der besonderen Situation in der Ukraine wurde hierzu eine Ausnahmeregelung geschaffen: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sind im Bundesgebiet vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Diese Ausnahme wurde nochmals verlängert und gilt nun für erstmalige Einreisen bis zum 4. März 2024 für einen Zeitraum von 90 Tagen und ermöglicht damit längstens einen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel bis zum 2. Juni 2024.
Die Verordnung dient dazu, die Einreise und den Aufenthalt der Betroffenen zu erleichtern und den Geflüchteten die Möglichkeit und die erforderliche Zeit für die Einholung einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet zu geben.
Weitergehende Informationen, FAQs und Hilfestellungen für die Bereiche Arbeit, Aufenthalt, Ausreise/Einreise, Kinder, Studium und weitere Hilfen finden Sie in den Basisinformationen des Bundesinnenministeriums.
Anmeldeablauf im Landkreis Calw
1. Anmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt
Die umgehende Anmeldung beim Meldeamt Ihres Wohnortes (Rathaus) ist dringend erforderlich. Die Anmeldung ist wichtig für die anschließende Registrierung bei der Ausländerbehörde und die Beantragung von Leistungen und die Schulplatzvermittlung.
Bitte stellen Sie die postalische Erreichbarkeit an der Meldeadresse sicher.
2. Registrierung im Landratsamt Calw
Nach erfolgter Anmeldung beim Rathaus werden Ihre persönliche Daten automatisch an die Ausländerbehörde übermittelt und Sie erhalten dann - ebenfalls automatisch - eine schriftliche Einladung zu einem von uns festgesetzten Termin zur gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung (= ed-Behandlung / PIK).
=> Sozialleistungen werden durch die Anmeldung nicht automatisch gewährt, siehe hierzu Ziffer 5!
Die Registrierung erfolgt im Landratsamt Calw, Abteilung Integration und Flüchtlinge, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw. Im Rahmen dieses Termins stellen Sie den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Sie erhalten bei diesem Termin die sogenannte Fiktionsbescheinigung und im Anschluss wird, sofern alle Voraussetzungen vorliegen, von uns ein elektronischer Aufenthaltstitel für Sie bestellt. Sobald der elektronische Aufenthaltstitel von der Bundesdruckerei bei uns eingegangen ist, werden Sie erneut per Brief benachrichtigt.
Bitte bringen Sie zum Registrierungstermin alle relevanten Unterlagen, wie bspw. Ihren biometrischen Reisepass, Geburtsurkunden mit Übersetzung, etc. im Original sowie aktuelle biometrische Passfotos aller Familienmitglieder mit.
Eine Registrierung ist ohne Einladung zu einem Termin nicht möglich. Bitte sehen Sie von unangekündigten Vorsprache in der Ausländerbehörde ab. Wir versichern Ihnen, dass Ihnen ein Termin zur Registrierung und Antragstellung von uns mitgeteilt wird, nachdem Sie sich beim Rathaus angemeldet haben.
3. Arbeitserlaubnis
Bei dem Termin zur Registrierung erhalten Sie eine sog. Fiktionsbescheinigung mit entsprechender Arbeitserlaubnis. Erst ab diesem Zeitpunkt ist ein Arbeitsbeginn rechtlich erlaubt.
Wohnen im Landkreis Calw
Unterbringung
Personen, die keine Unterkunft haben oder private Unterbringung nicht mehr möglich ist, wenden sich zunächst an das örtlich zuständige Rathaus. Wenn am derzeitigen Aufenthaltsort keine Vermittlung von Wohnraum erfolgen kann, kann in dringenden Notfällen bei drohender Obdachlosigkeit Kontakt mit der Unteren Aufnahmebehörde des Landratsamtes Calw aufgenommen werden.
Unter der Email: asyl@kreis-calw.de kann in diesen Fällen eine Vermittlung in eine der landkreiseigenen Gemeinschaftsunterkünfte erfolgen.
=> Bitte beachten Sie, dass die Kosten für eine Unterbringung in einem Hotel oder einer Pension nicht übernommen werden, siehe hierzu Ziffer 5!
Finanzielle Unterstützung im Landkreis Calw
Können Sozialleistungen beantragt werden?
Alle Personen, die hilfsbedürftig sind, zum Beispiel in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung, finanzielle oder medizinische Versorgung können nach Einreise ins Bundesgebiet unmittelbar Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen.
Hierfür ist immer eine aktive Antragstellung notwendig. Der Antrag kann formlos, vorab per Email an 43.info@kreis-calw.de gesandt werden. Wir bitten dem Antrag die Kopie Ihres Reisepasses und die Anmeldebestätigung vom Rathaus hinzuzufügen.
Sozialleistungen erhält nur, wer seinen eigenen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung und Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter nicht selbständig durch Einkommen oder Vermögen decken kann und einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Die Zahlung erfolgt, sofern die gesetzliche Voraussetzungen vorliegen, ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und nicht, ab dem Zeitpunkt der Einreise bzw. auch nicht ab dem Zeitpunkt der Anmeldung beim Rathaus.
Wenn Sie kein eigenes Einkommen oder Vermögen haben, können wir für die Unterbringung in nicht abgeschlossenem Wohnraum (bspw. Unterbringung im Gästezimmer) eine Pauschale für die Nebenkosten übernehmen.
Die selbständige Anmietung von Privatwohnungen durch die Betroffenen ist ebenfalls möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass die Mietobergrenzen des Landkreises gelten und übersteigende Mietkosten nicht übernommen werden! Bitte erkundigen Sie sich vor Abschluss eines Mietvertrags bei der für Sie zuständigen Leistungsbehörde, da Mietkosten nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.
Bitte beachten Sie, dass keine Kosten für eine Unterbringung in einer Pension oder in einem Hotel übernommen werden. Wenn Sie keine Unterkunft finden, wenden Sie sich bitte an das Rathaus oder an die Untere Aufnahmebehörde, siehe oben.
Sobald Sie erkennungsdienstlich behandelt worden sind und Ihnen eine Fiktionsbescheinigung und/ oder (danach) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ausgehändigt wurde, ist eine neue Leistungsbehörde (Jobcenter Landkreis Calw oder Abteilung Soziale Hilfen) für Sie zuständig.
Sie sind daher verpflichtet, nach Erhalt der Fiktionsbescheinigung, sofern Sie weiterhin hilfebedürftig sind, einen neuen Antrag bei der neuen Behörde zu stellen, ansonsten erhalten Sie keine weitere finanzielle Unterstützung.
Ansprechpartner Sozialleistungen:
Neue Leistungsbehörde ab dem 01.06.2022 (PDF, 166 kB)
Impfmöglichkeiten im Landkreis Calw
Dem Impfkalender können Sie von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen entnehmen.
Impfkalender_ukrainisch (PDF, 273 kB)
Hilfe und Informationen zu Tuberkulose für ukrainische Geflüchtete finden Sie hier.
Merkblatt Tuberkulose - ukrainisch (PDF, 180 kB)
Spenden
Der Landkreis Calw nimmt keine Sachspenden an.
Auch von Seiten des Landes Baden-Württemberg wird aufgerufen von Sachspenden derzeit abzusehen.
Der Landkreis Calw unterstützt den Spendenaufruf des Vereins Deutsche Humanitäre Hilfe Nagold e.V.