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Landschaft Welle
31.01.2017

Anpassung der Maßnahmen gegen die Vogelgrippe im Landkreis Calw

Nach einer aktualisierten Risikoeinschätzung wird in Baden-Württemberg weiterhin von einem hohen Risiko der Vogelgrippe bei Wildvögeln, aber auch bei Hausgeflügel ausgegangen. Deshalb wird die landesweite Aufstallungspflicht in bestimmten Gebieten aufrechterhalten. Da aber im Landkreis Calw das Vogelgrippevirus bisher nicht nachgewiesen wurde und auch keine sonstigen Risikofaktoren (z.B. größere Seen) bestehen, können die mit der Allgemeinverfügung vom 18.11.2016 festgelegten Schutzmaßnahmen ab 01.02.2017 aufgehoben werden. Dies betrifft vor allem die Aufstallungspflicht im Landkreis.

Da grundsätzlich jedoch immer noch die Gefahr der Einschleppung in Haustierbestände besteht, ist es wichtig, eventuelle Tierseuchenherde bei Wildvögeln und bei Hausgeflügelhaltungen schnell zu erkennen, vor allem aber die Hausgeflügelbestände vor der Ansteckung zu schützen.

Deshalb gelten folgende Verpflichtungen weiterhin:

Meldepflicht
Geflügelhaltungen, die noch nicht registriert sind, müssen unverzüglich der Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst des Landratsamts Calw unter Angabe von Art und Anzahl der gehaltenen Tiere gemeldet werden.

Geflügelhalter müssen vermehrte Todesfälle in ihrem Bestand oder starken Rückgang der Legeleistung bei Hühnern dokumentieren und der Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst des Landratsamts Calw bekannt geben.

Ebenso sollte die Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst des Landratsamts Calw beim Auffinden verendeter Wildvögel (v. a. Wasservögel, Aas- und Greifvögel) informiert werden.

Hygienemaßnahmen
Beim Betreten der Geflügelhaltung ist betriebseigene Schutzkleidung zu tragen. Schuhe sind vor jedem Betreten zu wechseln oder zu desinfizieren. Auch die Hände sollten gereinigt werden.

Anzeige von Geflügelmärkten und Geflügelschauen
Geflügelmärkte und Geflügelschauen sind weiterhin mindestens vier Wochen im Vorfeld bei der Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst des Landratsamts Calw zu melden.

Bei Fragen ist die Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst des Landratsamts Calw unter der Telefonnummer 07051 160-121 oder per E-Mail an 21.info@kreis-calw.de zu erreichen. Des Weiteren sind auch auf der Homepage des Landkreises Calw unter www.kreis-calw.de Informationen zum Thema Vogelgrippe zu finden.

Kontakt

Valerie Nußbaum
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Pressearbeit
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75365 Calw
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Fax: 07051 795 645
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