Bienenwanderung sowie Zu- und Verkauf von Bienen nur mit Gesundheitsbescheinigung
Bienenwanderung sowie Zu- und Verkauf von Bienen nur mit Gesundheitsbescheinigung
Die Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst des Landratsamts Calw weist darauf hin, dass Bienenbesitzer, die ihre Bienenvölker vorübergehend an einen anderen Ort bringen (sogenanntes „Wandern“) oder Bienen zukaufen, gesetzlich dazu verpflichtet sind, unverzüglich nach dem Eintreffen am neuen Standort dem hierfür zuständigen Bienensachverständigen eine Gesundheitsbescheinigung für die Bienenvölker vorzulegen. Auch beim Verkauf von Bienenvölkern ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Diese Regelung gilt immer dann, wenn der neue Standort in einer anderen (Teil-)Gemeinde liegt.
Grundstücksbesitzer oder deren Beauftragte, die auswärtigen Imkern Standorte zur Verfügung stellen, werden gebeten, die Bienenhalter auf diese Verpflichtung hinzuweisen.
Eine Gesundheitsbescheinigung kann von dem für den Herkunftsort zuständigen Amtstierarzt oder dessen Beauftragten (im Landkreis Calw zum Beispiel dem Bienensachverständigen) ausgestellt werden. Im Landkreis Calw sind insgesamt 48 amtlich bestellte Bienensachverständige tätig. Ihnen wurde jeweils in bestimmten (Teil-)Gemeinden die Aufgabe der Bekämpfung von Bienenseuchen vom Landratsamt Calw übertragen. Hierzu zählen unter anderem die Kontrolle der von den Imkern mitzuführenden Gesundheitsbescheinigungen sowie die Kontrolle des Gesundheitszustandes der Bienenvölker.
Die für die einzelnen (Teil-)Gemeinden jeweils zuständigen Bienensachverständigen sind auf der Website des Landratsamts Calw unter www.kreis-calw.de aufgeführt. Auskünfte erteilt auch die Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst des Landratsamts unter der Telefonnummer 07051 160-121 oder das jeweilige Bürgermeisteramt.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig der Vorschrift über die Vorlage der Bescheinigung zuwiderhandelt, eine Ordnungswidrigkeit nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung begeht.