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Landschaft Welle
22.06.2023

Borkenkäferbekämpfung im Landkreis Calw

Forstaufsichtlicher Hinweis zur Borkenkäferbekämpfung nach § 68 (1) Landeswaldgesetz (LWaldG) an die privaten Waldbesitzer im Landkreis Calw

Durch die warmen und trockenen Sommer der letzten Jahre konnten sich Borkenkäfer an Tanne und Fichte in den Wäldern im Landkreis Calw sehr stark vermehren. Es muss mit starkem Borkenkäferbefall stehender und gesunder Bäume gerechnet werden.

Das Landratsamt Calw weist darauf hin, dass nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes und des Pflanzenschutzgesetzes alle Waldbesitzer, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere zur Vermeidung der Ausbreitung rindenbrütender Borkenkäfer, verpflichtet sind, ihren Waldbesitz flächendeckend auf Borkenkäferbefall sowie gegebenenfalls auf Sturmholz als Brutstätte für Borkenkäferbefall zu kontrollieren.

Borkenkäferbefall ist erkennbar an Bohrmehlauswurf, Harzfluss, Spechteinhieben, Nadelverfärbung, Dürreschäden im Kronenbereich, Abfallen von Rindenstücken bei noch grüner Baumkrone.

Um einer weiteren Ausbreitung des Borkenkäferbefalls entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen sind

  • die Aufarbeitung und ggf. Entseuchung von umgestürzten, gebrochenen und angeschobenen Bäumen und Baumteilen, auch wenn noch kein Borkenkäferbefall erkennbar ist
  • die umgehende Aufarbeitung befallener Bäume
  • der Entzug bruttauglichen Materials (z.B. Stamm- und Kronenreste) aus dem Wald

zwingend.

Ja nach Befallssituation sollten nach der Aufarbeitung folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

  • Im Larvenstadium (weißes Stadium) der Insekten sind die Käferbäume zu entrinden. Die Brut vertrocknet rasch, eine Insektizidanwendung ist nicht erforderlich.
  • Sofern sich die Brut bereits im Jungkäferstadium (braune Käfer) befindet, ist eine der folgenden Maßnahmen notwendig:
  • Sofortige Abfuhr des Käferholzes aus dem Wald
  • Befallene Gipfel, Äste und Reisig häckseln
  • Allseitige, tropfnasse Spritzung berindeter Hölzer mit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln (nur mit vorhandenem Sachkundenachweis Pflanzenschutz)

Bereits abgestorbene Käferbäume, bei denen die Rinde abgefallen ist, können stehen gelassen werden, wenn sie nicht im Bereich von Wegen oder Straßen stehen. Hier ist der Käfer ist bereits ausgeflogen, die Gefahr einer Ausbreitung der Käfer ist nicht mehr gegeben. Aufarbeitungskapazitäten sollten auf die akut befallenen Bäume konzentriert werden.

In der Folge ist eine laufende flächendeckende Kontrolle des Waldes auf Borkenkäferbefall bis in den Herbst notwendig.

Die örtlichen Revierförster beraten gerne in Fragen der Aufarbeitungstechnik und der Holzaushaltung.

Zur Ausführung dieser Maßnahmen setzt das Landratsamt Calw gemäß § 68 Abs. 1 LWaldG eine Frist bis spätestens 17.07.2023.

Dieser Hinweis ersetzt alle Einzelmitteilungen. Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises ergeht im Einzelfall eine forstaufsichtliche Anordnung. Diese kann bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bei Rückfragen stehen die örtlichen Revierförster oder das Landratsamt Calw, Abteilung Forstbetrieb und Jagd, unter der Telefonnummer 07051 160-681 gerne zur Verfügung.

Kontakt

Valerie Nußbaum
Zentrale Steuerung
Pressearbeit
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75365 Calw
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