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Landschaft Welle
04.06.2020

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: Ausschreibung zum Programmjahr 2021 veröffentlicht

Grundversorgung und Innenentwicklung/Wohnen als Schwerpunkte

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2021 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Beim Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 Prozent (ggf. 35 Prozent bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.

Beim Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne – insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken – gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 Prozent. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 Euro (Modernisierung /Neubau), bei Umnutzungen bis zu 50.000 Euro. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2021 eingesetzt.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig.

Anträge können von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen und Kommunen gestellt werden. Diese müssen bis Anfang September über die Kommune eingereicht werden. Das genaue Fristende kann bei der zuständigen Stelle im jeweiligen Rathaus erfragt werden. Die Anträge müssen jedoch bis spätestens 30. September 2020 über die Kommune beim Landratsamt oder beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingegangen sein. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet im Frühjahr 2021 über die Aufnahme in das ELR.

Fragen zum ELR beantworten die ELR-Ansprechpartner/-innen der Kommunen sowie Janina Müssle, ELR-Beauftragte des Landkreises Calw, unter der Telefonnummer 07051 160-280 bzw. per E-Mail an Janina.Muessle@kreis-calw.de. Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.kreis-calw.de/elr zu finden.


Hintergrund:

Im Programmjahr 2020 flossen über drei Million Euro Strukturfördermittel durch das ELR in den Landkreis Calw. Durch die Mittel werden vor allem Wohnraumprojekte wie Umnutzungen von Scheunen oder Erweiterungen und Modernisierungen von Wohnflächen realisiert. Große Betriebserweiterungen und die Umsiedelung in Gewerbegebiete wurden ebenfalls unterstützt.

Im Rahmen einer Sonderausschreibung konnten bis Ende April 2020 unterjährig besonders dringende Projekte aus den Bereichen Grundversorgung und Wohnen eingereicht werden. Aufgrund des akuten Bedarfs können Projekte der Grundversorgung und aus dem Förderschwerpunkt Arbeiten bis einschließlich September 2020 weiterhin monatlich eingereicht werden.

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