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Landschaft Welle
30.04.2020

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: Zusatzförderung für den Bereich Grundversorgung

Als Reaktion auf die Coronakrise werden Investitionen bis September unterjährig gefördert

Für viele Betriebe ist die aktuelle Situation sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch aus organisatorischer Sicht eine enorme Herausforderung. Um Fördermittel aus dem Bereich Grundversorgung auch außerhalb einer Ausschreibung und ohne lange Wartezeiten und Fristen zu erhalten, können interessierte Antragsteller ab Juni 2020 unterjährige Aufnahmeanträge für den Bereich Grundversorgung stellen.

Zur Grundversorgung zählen Güter und Dienstleistungen zur Deckung des täglichen bis wöchentlichen lebensnotwendigen Bedarfs, die es in dieser Art in der jeweiligen Kommune noch nicht gibt. Hierzu zählende Betriebe können eine Förderung von bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten bekommen.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet monatlich, welche Projekte gefördert und für einen Zuschuss eingeplant werden. Dies gilt vorerst bis September 2020.

Anträge müssen bis spätestens am letzten Werktag des Monats (30.06., 31.07. und 31.08.) über die jeweilige Kommune beim Landratsamt Calw eingegangen sein. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare sind unter www.kreis-calw.de/elr erhältlich.

Fragen beantworten die zuständigen ELR-Sachbearbeiter in den Kommunen oder die ELR-Beauftragte des Landkreises Calw, Janina Müssle (Tel. 07051 160-280, Janina.Muessle@kreis-calw.de).

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