Erstellung der Stoffstrombilanz
Alle Landwirte mit mehr als 20 ha bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche sind ab 01.01.2023 zur Erstellung einer Stoffstrombilanz verpflichtet.
Wird das Kalenderjahr zur Berechnung als Basis gewählt, ist die Stoffstrombilanz bis spätestens 30.06.2024 zu erstellen. Wird als Basis das Wirtschaftsjahr gewählt ist die Stoffstrombilanz erstmalig bis 31.12.2024 zu erstellen.
Die Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz des Landratsamtes Calw bietet für interessierte Landwirte eine Informationsveranstaltung zur Erstellung der Bilanz in Düngung BW in Zusammenarbeit mit dem LTZ Augustenberg an. Im Rahmen der Veranstaltung werden verschiedene praxisnahe Beispielbetriebe berechnet.
Termin der Veranstaltung ist Mittwoch, der 31.01.2024 um 19.00 Uhr im Landratsamt Calw, Raum C400. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.