Direkt zu:
Landschaft Welle
10.01.2022

Kita-Testpflicht ab 10. Januar landesweit geregelt

Landesweite Regelung bestätigt frühzeitiges Vorgehen des Landkreises

Mitte Dezember hat der Landkreis Calw frühzeitig und eigenständig die Testpflicht für Kinder beim Besuch von Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege eingeführt. Am 13. Dezember 2021 war die Regelung in Kraft getreten und sollte bis zum 31. Januar 2022 gelten.

Nun gibt es eine einheitliche Landes-Regelung für eine Testpflicht für alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres vor dem Besuch der Kita. Die Landesverordnung tritt am 10. Januar 2022 in Kraft. Seitens des Landes ist vorgesehen, dass entweder drei Mal pro Woche ein Schnelltest oder zwei Mal pro Woche ein PCR-Test gemacht wird. Damit geht diese Regelung über das hinaus, was der Landkreis Calw in seiner Allgemeinverfügung geregelt hatte. Hier waren zwei Tests pro Woche vorgesehen.

„Dass es nun landesweite Testungen in Kitas geben soll zeigt, dass wir als Landkreis mit unserer Test-Offensive schon frühzeitig den richtigen Weg eingeschlagen haben. Ich bedanke mich bei den Städten und Gemeinden und insbesondere bei den Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas für die schnelle und unkomplizierte Umsetzung“, so Landrat Helmut Riegger. „Die Testungen ermöglichen es, Infektionen frühzeitig zu erkennen und Ausbruchsgeschehen einzudämmen. Damit werden unsere Kleinsten und ihre Familien geschützt und die Einrichtungen konnten größtenteils geöffnet bleiben. Der Großteil der Rückmeldungen von Eltern an uns zur Testpflicht war positiv.“  


Die Allgemeinverfügung des Landkreises galt bis zum 10. Januar und wird dann durch die Landesverordnung ersetzt.

Allgemeinverfügungen sind auf der Website des Landkreises unter www.kreis-calw.de/Amtliche-Bekanntmachungen zu finden.

Kontakt

Valerie Nußbaum
Zentrale Steuerung
Pressearbeit
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 645
Fax: 07051 795 645
E-Mail oder Kontaktformular