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Landschaft Welle
18.02.2019

Kommunalaufsicht weist Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Matthias Leyn zurück

Die Kommunalaufsicht des Landratsamts Calw hat die von einem Bürger der Gemeinde Schömberg eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schömberger Bürgermeister Matthias Leyn zurückgewiesen. Wie die Prüfung des Sachverhalts ergab, kann Bürgermeister Matthias Leyn kein Dienstvergehen nachgewiesen werden.

Der betreffende Bürger hatte dem Gemeindeoberhaupt in Zusammenhang mit der von der Gemeinde Schömberg geplanten Realisierung eines Aussichtsturms in Oberlengenhardt mangelnde Kommunikation und öffentliche Bloßstellung seiner Person vorgeworfen.

Die Prüfung der Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgte auf Grundlage des vorliegenden Schriftverkehrs zwischen den Beteiligten sowie einer Stellungnahmen von Bürgermeister Leyn.

„Wir kennen weder den Ablauf der Sitzungen noch die Worte, die gefallen sind. Daher können wir weder die Vorwürfe gegen Herrn Leyn noch dessen Gegendarstellung abschließend beurteilen. Es steht Aussage gegen Aussage, so dass wir kein Fehlverhalten erkennen können“, erläutert Wilfried Rühle, Leiter der Abteilung Kommunalaufsicht und Revision im Landratsamt Calw. „Die von dem betreffenden Bürger genannten Punkte stellen kein Dienstvergehen dar. Vielmehr handelt es sich bei den vorgetragenen Anschuldigungen im Wesentlichen um Kritik am Kommunikationsstil von Herrn Leyn, der von uns im Rahmen der Dienstaufsicht nicht zu bewerten ist“, so Rühle. 

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