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Landschaft Welle
19.12.2021

Landkreis Calw an fünf Tagen in Folge unter 7-Tage-Inzidenz von 500

Regeln für Hotspot-Landkreise treten damit ab 19.12. außer Kraft – nächtliche Ausgangssperre für nicht-immunisierte Personen entfällt

Seit Donnerstag, 25. November 2021, war der Landkreis Calw Hotspot-Landkreis. Hierdurch galten lokale Beschränkungen gemäß der Corona-Verordnung des Landes. Nun ist der Wert an fünf aufeinander folgenden Tagen wieder unter 500 gesunken. Dies wird über die Homepage des Landkreises Calw (www.kreis-calw.de/amtliche-bekanntmachungen)   bekannt gemacht. Die zusätzlichen Regeln treten am Tag nach der Bekanntmachung außer Kraft. Somit entfällt die nächtliche Ausgangssperre für nicht-immunisierte Personen ab dem 19.12.2021. Die 2G-Regelung im Einzelhandel bleibt weiterhin bestehen. Das gilt auch für alle weitere Regelungen der Alarmstufe II.

„Auch wenn die Inzidenz nun unter 500 gefallen ist, ist diese immer noch besorgniserregend hoch. Deshalb bitte ich Sie, Ihre Kontakte auf freiwilliger Basis weiter drastisch zu reduzieren, grade über die Feiertage. So können wir den aktuellen Abwärtstrend der Inzidenz beibehalten, unsere Mitmenschen und Kliniken schützen. Ich bitte alle Menschen darum, sich dies zu Herzen zu nehmen – egal ob geimpft oder ungeimpft“, so Landrat Helmut Riegger.

Gleichzeitig appelliert der Landrat, das Impfangebot im Landkreis weiter zu nutzen. Alle Angebote finden Sie unter www.kreis-calw.de/impfung.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat außerdem am Freitag (17. Dezember) die Corona-Verordnung angepasst.

In der derzeitigen Alarmstufe II gelten künftig auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Treffen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen sind nur noch mit maximal 50 Personen in Innenräumen und mit maximal 200 Personen im Freien gestattet. Damit setzt das Land einen Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund (MPK) um. Daneben kann an Silvester auf von den Behörden festzulegenden öffentlichen Plätzen ein Ansammlungs- bzw. Verweilverbot gelten. Um größere Ansammlungen zu vermeiden, sollen dort keine Gruppen von mehr als 10 Personen zusammenkommen. Mit der neuen Verordnung werden zudem Messen untersagt. Die aktuellen Regelungen sind unter www.baden-wuerttemberg.de abrufbar.

Die geänderte Corona-Verordnung tritt am Montag, den 20. Dezember 2021 in Kraft.

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