Direkt zu:
Landschaft Welle
26.01.2024

Misteln gefährden Streuobstwiesen

Misteln sind nicht geschützt

„Die Laubholzmistel befällt vorzugsweise Apfelbäume und Pappeln. Im Landkreis Calw sind insbesondere der Raum Altensteig, Ebhausen und Rohrdorf betroffen. Generell sollte man auch in allen anderen Gebieten wachsam sein, um eine Ausbreitung zu verhindern.“ so Elfriede Mösle-Reisch von der Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz des Landratsamts Calw.

Als sogenannter Halbschmarotzer, entzieht die Laubholzmistel ihrem Wirtsbaum Wasser und Nährsalze, indem er als Keimling in die Wasserleitungsbahnen seines Wirtsastes treibt. Der Baum wird dadurch geschwächt und die Baumvitalität lässt nach, wodurch Äste, Kronenbereiche oder sogar ganze Bäume absterben können.

In niederschlagsarmen Perioden erhöht sich der Trockenstress bei den von Misteln befallenen Bäumen. Zudem können Äste vor allem von älteren Bäumen, insbesondere bei Sturm und Schnee, durch das Gewicht und die Windangriffsfläche der Misteln brechen.

Verbreitet wird die Mistel durch Singvögel. Beim Fressen der Früchte werden die klebrigen Samen an Ästen abgestreift oder mit dem Kot auf anderen Ästen ausgeschieden. Auch beim Herabfallen der Beeren können diese auf darunterliegenden Ästen kleben bleiben und keimen.

Misteln haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verbreiten können, da viele Streuobstwiesen nicht mehr oder kaum mehr genutzt werden.

Wie lässt sich die Mistel bekämpfen?

Die Verbreitung der Mistel lässt sich nur dadurch eindämmen, dass sie aus den Streuobstbeständen regelmäßig und fachgerecht entfernt wird. Bei der Bekämpfung muss folgendes beachtet werden:

Die Mistelbekämpfung muss großflächig erfolgen, um einen raschen Wiederbefall der von Misteln befreiten Bestände zu verhindern. Nicht nur einzelne Streuobstwiesen, sondern auch umliegende Bereiche müssen also gepflegt werden.

Die Mistel kann bereits nach 4 Jahren reife Früchte tragen. Um die Fruchtbildung und die Ausbreitung der in ihr liegenden Samen zu verhindern, müssen Kontrollen im Abstand von 3 Jahren erfolgen und Misteln fachgerecht entfernt werden.

Werden Misteln entfernt, ist eine Nachkontrolle im Folgejahr durchzuführen. Bei der Erstkontrolle können Keimlinge oder Samen an den befallenen Bäumen übersehen werden oder beim Entfernen der Misteln Restbestandteile im Ast verbleiben.

Die Kontrolle und Pflege bieten sich besonders in den Wintermonaten an, weil in der laubfreien Zeit die Mistel und ihr Keimling am besten zu erkennen ist.

Um einer weiteren Ausbreitung der Mistel entgegenzuwirken, ist es wichtig, bereits bei einem Erstbefall schnell zu reagieren, denn dieser lässt sich noch leicht beseitigen. Hat sich die Mistel in einem Baumbestand etabliert, verbreitet sich diese mit enormer Geschwindigkeit. Eine regelmäßige Baumkontrolle sowie der Baumschnitt im Winter sind daher wichtiger denn je, um die Ausbreitung der Mistel zu bremsen.

Weitere Tipps und Hinweise zu Mistelbekämpfung sind erhältlich beim Landratsamt Calw, Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz, Telefon 07051/160-951 oder per Mail an 24.info@kreis-calw.de.

Kontakt

Valerie Nußbaum
Zentrale Steuerung
Pressearbeit
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 645
Fax: 07051 795 645
E-Mail oder Kontaktformular