Direkt zu:
Landschaft Welle
05.10.2020

Neuerungen der forstlichen Förderung im Waldnaturschutz für den Kommunal- und Privatwald

Dem Land Baden-Württemberg ist der Naturschutz im Wald in einer multifunktionalen Waldwirt-schaft ein großes Anliegen. Kommunal- und Privatwälder nehmen im Land zwei Drittel der Wald-fläche ein. Mit der neuen Förderrichtlinie soll ein starker naturschutzfachlicher Impuls in diesen Wäldern gesetzt werden.

Waldnaturschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die auf Freiwilligkeit und ökonomischem Aus-gleich basiert und auf die Bewahrung einer hohen Arten- und Lebensraumvielfalt abzielt. Daher wurden neue Fördermaßnahmen erarbeitet und der Mehraufwand bzw. der Minderertrag in at-traktive Förderpauschalen übersetzt. Die wichtigsten für die Wälder im Kreis Calw werden nach-folgend vorgestellt:

Die Erhaltung und Entwicklung von Altbäumen soll dicke, lebende Bäume langfristig erhal-ten. Diese besonderen Bäume müssen einen Mindestdurchmesser auf Brusthöhe oder eine Son-derstruktur oder die Besiedlung mit einer Zielart nach FFH-Richtlinien aufweisen. Von Waldbesit-zenden kann dabei eine Zweckbindungsfrist von zehn oder 20 Jahren gewählt werden.


Bei der Erhaltung und Entwicklung von Habitatbaumgruppen (HBG) werden keine Einzel-bäume, sondern ganze Baumgruppen gefördert. Diese Baumgruppe umfasst mindestens sieben Bäume, von denen mindestens einer den Mindestdurchmesser erfüllt und mindestens einer eine Sonderstruktur oder die Besiedlung mit einer Zielart aufweist. Die anderen Bäume müssen einen Mindestdurchmesser von 30 Zentimetern aufweisen. Für jeden weiteren Baum werden zusätzliche Fördermittel ausbezahlt. Für eine HBG werden maximal 15 Bäume gefördert.

In der nachfolgenden Tabelle ist ein Überblick zu verschiedenen Baumartengruppen dargestellt:

Baumartengruppe

Durchmesser

10 Jahre, € je Baum

20 Jahre, € je Baum

HBG 20 Jahre

ab 8. Baum

Eiche

>80 cm

200 €

550 €

3700 €

518 €

Rotbuche, Hartlaubholz, Weißtanne

>65 cm

130 €

360

2650 €

371 €

Fichte, Kiefer, Lärche

>60 cm

140 €

330 €

2500 €

350 €

Weichlaubholz, Wildobst

>40 cm

70 €

200 €

2150 €

301 €


Als Sonderstrukturen werden beispielsweise Baumhöhlen, ein freiliegender Holzkörper, besondere Wuchsformen oder das Auftreten von Pilzkonsolen angerechnet. In HBGs zählen auch stehende Totholzbäume über 40 Zentimeter Durchmesser als Bäume mit Sonderstruktur.
Die Erhaltung und Entwicklung strukturierter Waldinnen und Waldaußenränder unterstützt die Waldbesitzenden um diese hochwertigen, vielfältigen Lebensräume mit hohem land-schaftsästhetischem Wert zu schaffen und zu sichern. Diese Waldränder sollen so entwickelt wer-den, dass eine Krautzone, ein Bereich mit Sträuchern und ein Bereich mit wuchsschwachen Bäumen entsteht und erhalten bleibt. Auf einer Mindestlänge von 150 Metern und einer durchschnitt-lichen Mindesttiefe von 15 Metern bei Waldaußenrändern, zehn Metern bei Waldinnenrändern wird dann auf eine forstliche Produktion weitgehend verzichtet. In den Waldrändern sind regelmäßige, wechselnde Mäharbeiten in der Krautzone und Pflegeeingriffe in der Strauchzone und bei den Traufbäumen, in Absprache mit der Forstbehörde, notwendig. Für 100 Meter Waldinnen-rand wird eine Pauschale von 800 Euro für den Zeitraum von zehn Jahren, bei Waldaußenrän-dern 2600 Euro für 20 Jahre gewährt.

Bei allen Fördermaßnahmen die über 20 Jahre angelegt sind, erfolgt die Auszahlung zur Hälfte nach der Bewilligung und zur anderen Hälfte im elften Jahr des Förderzeitraums.

Bei der Erhaltung und Entwicklung von Auerhuhn-Lebensräumen wird nicht nur dem Auerwild, sondern auch weiteren, an offene und lichte Waldstrukturen gebundenen, Arten geholfen. Dabei sollen Jungbestände oder Durchforstungsbestände aufgelichtet werden und in einigen Be-reichen Freiflächen entstehen. Notwendig ist eine fachliche Begleitung durch die Forstbehörde. Tiefbeastete Bäume und Mischbaumarten sollen erhalten werden. Die Zuwendung beträgt für Jungbestände 1000 Euro je Hektar, für Durchforstungsbestände 500 Euro je Hektar und für Lücken 3000 Euro je Hektar. Auch für das Freiräumen der Flächen vom Schlagabraum können bis zu 300 Euro je Hektar ausbezahlt werden.

Gefördert wird auch die Neuanlage, Erweiterung und Pflege von Waldbiotopen und Lebensstätten. Orientierung bietet die Waldbiotopkartierung, Beratung liefern die untere Forstbe-hörde und die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt. Die Projektförderung erfolgt anteilsmäßig anhand der nachgewiesenen Aufwendungen.

Eine Beratung zu den Waldnaturschutzmaßnahmen vor Ort erhalten die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer durch die Revierleiterinnen und Revierleiter des Landkreises Calw.

Fragen rund um die neuen Fördermöglichkeiten oder Unterstützung bei der Antragstellung gibt es beim Fördersachbearbeiter Harald Nüßle unter der Telefonnummer 07051 160-688 oder per E-Mail an Harald.Nuessle@kreis-calw.de.

Die Kontaktdaten der örtlich zuständigen Revierleitenden sowie Links zu den Antragsunterlagen und umfassenden Informationen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) sind auf der Website des Landkreises Calw unter www.kreis-calw.de, Suchbegriff „Privatwald“ –„Texte“, zu finden.

Kontakt

Valerie Nußbaum
Zentrale Steuerung
Pressearbeit
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 645
Fax: 07051 795 645
E-Mail oder Kontaktformular