Rechtliche Berufsbetreuer*innen gesucht
Seit der Einführung des Betreuungsrechts im Jahr 1992 nehmen die Betreuungszahlen stetig zu - und damit auch die Nachfrage nach geeigneten Berufsbetreuer*innen. Sie üben in Deutschland rechtliche Betreuungen im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit aus.
Zum Berufsbetreuer werden Sie vom Betreuungsgericht bestellt, nachdem Ihre Eignung durch die Betreuungsbehörde festgestellt wurde.
Ihre Aufgaben:
Sie übernehmen selbstständig die rechtliche Betreuung für volljährige Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht selbstständig erledigen können. Dies könnte zum Beispiel in folgenden Bereichen der Fall sein:
- Vermögensangelegenheiten
- Gesundheitsfürsorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Wohnungs- und Heimangelegenheiten
- Behördenangelegenheiten
Das bringen Sie mit:
- Fachliche Qualifikation durch eine Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium, z.B. als Sozialarbeiter*in, Verwaltungswirt*in, Jurist*in, Betriebswirt*in
- Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften des Betreuungsrechts (BGB, FamFG) und der relevanten Sozialgesetzbücher
- Kenntnisse für die Verwaltung von Vermögen und der Schuldenregulierung
- Medizinische Grundkenntnisse, insbesondere der psychiatrischen Krankheitsbilder
- Kenntnisse der Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsangebote der kommunalen und freien Träger
- Gesprächs- und Beratungskompetenz
- Bereitschaft zur Weiterbildung, Kenntnisse können über Fortbildungen erworben werde
Vergütung:
Die Vergütung erfolgt nach Fallpauschalen, die drei Vergütungstabellen zu entnehmen sind und sich nach der Ausbildung des Betreuers richtet.
Die Höhe der Fallpauschale richtet sich nach:
- Dauer der Betreuung
- Gewöhnlicher Aufenthalt der zu betreuenden Person
- Vermögenssituation der zu betreuenden Person
Interesse?
Bei Interesse und für weitere Informationen nehmen Sie bitte unter der Telefonnummer 0 70 51 160-217 oder per E-Mail an
Gabriele.Otte@kreis-calw.de Kontakt mit Frau Gabriele Otte auf.