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Landschaft Welle
21.04.2020

Richtlinie zur Eindämmung der Übertragung des Coronavirus auf Baustellen

Auch wenn mit Blick auf die Entwicklungen rund um das Coronavirus (SARS-CoV-2) viele Lebens- und Arbeitsbereiche von Einschränkungen betroffen sind, ist der Betrieb von Baustellen weiterhin erlaubt.

Allerdings müssen „auch auf Baustellen Vorsichtsmaßnahmen zum Arbeitsschutz und der Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus eingehalten werden“, betont Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.


Um die Betriebe dabei zu unterstützen, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg eine Richtlinie zur Eindämmung der Übertragung des Coronavirus auf Baustellen herausgegeben. Sie gilt für Baustellen im öffentlichen Raum, auf Betriebsarealen sowie für private Bauten und konkretisiert die Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Baustellenverordnung zur Eindämmung der Übertragung des Coronavirus.

Die Richtlinie ist auf der Website des Landkreises Calw unter www.kreis-calw.de/corona abrufbar.

Für weitere Auskünfte steht Andrea Bührig von der Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz im Landratsamt Calw unter der Telefonnummer 07051 160-140 oder per E-Mail an Andrea.Buehrig@kreis-calw.de gerne zur Verfügung.

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