Direkt zu:
Landschaft Welle
25.08.2022

Trockenheit und Futtermangel - was kann man tun

Hinweise für die Landwirtschaft

Aufgrund der schon langen anhaltenden Trockenheit im Kreis Calw klagen viele Betriebe über Futterknappheit. Im Folgenden wird die Möglichkeiten der Futtergewinnung im Herbst unter Berücksichtigung der Auflagen, die im Rahmen des Gemeinsamen Antrags (GA) einzuhalten sind, aufgezeigt. Bitte setzen Sie sich gegebenenfalls mit Ihrem GA-Sachbearbeitenden in Verbindung.

  1. ÖVF - Brachen (Code 09):

Können seit 1. Juli zu Futterzwecken genutzt werden.

  1. ÖVF - Zwischenfrüchte (Code 02) und ÖVF - Untersaaten (Code 03):

Können zu Futterzwecken genutzt werden. Bei ÖVF - Zwischenfrüchten muss die Aussaat bis zum 1. Oktober erfolgen, dabei müssen mindestens zwei Mischungspartner ausgesät werden.

  1. FAKT Zwischenfruchtmischungen (E1.2):

Aussaat muss mit einer vorgegebenen Mischung (mind. fünf Komponenten) bis 31. August erfolgen. Falls diese Mischung bis jetzt noch nicht gesät wurde, sollte sich überlegt werden, ob die Aussaat jetzt bei der Trockenheit und zu dem späten Termin noch Sinn macht. Es wird empfohlen, die Maßnahme abzumelden und dafür sobald es regnet eine schnell wachsende Futtermischung auszusäen.

  1. FAKT Zwischenfrucht (E1.1):

Aussaat muss bis 15. September erfolgen. Bei einem Aussaattermin in der ersten Septemberhälfte ist Senf und Ölrettich als schnell wachsende Zwischenfrucht zu empfehlen. Auch hier können Betriebe, die futterknapp sind, diese Maßnahme abmelden und dafür Futter (z.B. Futterraps) anbauen.

Kontakt

Valerie Nußbaum
Zentrale Steuerung
Pressearbeit
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 645
Fax: 07051 795 645
E-Mail oder Kontaktformular