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Landschaft Welle
22.03.2021

Unterlagen für Windpark Kälbling im Landratsamt eingegangen

Unterlagen nun im Landratsamt Calw zur Bearbeitung

Ein Antrag auf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Windenergieanlagen ging beim Landratsamt Calw am 25. Februar 2021 ein. Der Antrag wurde zudem persönlich von EnBW-Projektleiter Matthias Trenkel und Bürgermeister Klaus Mack an Landrat Helmut Riegger übergeben. Die ursprünglichen Pläne aus dem Jahr 2019 für drei Windenergieanlagen wurden damit zurückgenommen. Die eingereichten Unterlagen beinhalten auch den Antrag auf Waldumwandlungsgenehmigung nach dem Landeswaldgesetz sowie den Antrag auf eine Befreiung von den Vorschriften der Verordnung des Naturparks „Schwarzwald Mitte/Nord“.

Die EnBW Windkraftprojekte GmbH hat ihre Pläne für das Windparkvorhaben in Bad Wildbad Kälbling auf der Gemarkung Calmbach geändert. Zunächst waren drei Windenergieanlagen geplant, nun sollen stattdessen zwei leistungsstärkere Anlagen errichtet werden. Der ursprünglich vorgesehene Hersteller musste Insolvenz anwenden, sodass eine Neubeantragung notwendig wurde. Mit der Reduzierung auf zwei Anlagen kann zudem auf ein Fledermaus-Vorkommen reagiert werden. Die neue Technik ermöglicht dabei, nahezu die gleiche Strommenge bereitzustellen. Es handelt sich dabei um Anlagen mit 162 Metern Rotordurchmesser, einer Nabenhöhe von 166 Metern und einer Gesamthöhe von 247 Metern.

Nach Prüfung der Unterlagen auf ihre Vollständigkeit werden Stellungnahmen der betroffenen Fachbehörden eingeholt. Diese sind notwendiger Bestandteil für die Genehmigung.

Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach dem derzeitigen Stand in einem vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Dies bedeutet, dass die Planunterlagen nicht öffentlich ausgelegt werden. Die 4. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes sieht eine Öffentlichkeitsbeteiligung erst ab dem Bau von 20 Windenergieanlagen vor. Was den Bau der Windenergieanlagen betrifft, ist keine Umweltverträglichkeitsvorprüfung erforderlich. Aufgrund der Waldrodung ist jedoch eine forstrechtliche standortbezogene Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchzuführen.      

Weitere Informationen finden Sie auf der Projekthomepage der EnBW: www.enbw.com/bad-wildbad.

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