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Landschaft Welle
20.02.2018

Verkehrssicherungspflicht für Privatwaldbesitzer

Vor allem entlang von Straßen haften Privatwaldbesitzer für die Sicherheit ihrer Bäume

Jeder Grundstückseigentümer ist gegenüber Dritten für Gefahren, die von seinem Grundstück ausgehen, verantwortlich. Dies gilt insbesondere für den Wald an öffentlichen Straßen. Immer wieder kommt es durch umstürzende Bäume zu schweren Unfällen. Dabei geht es vor allem um vorgeschädigte Bäume, die auf die Straße stürzen können. Der Waldbesitzer ist haftbar, sollte solch ein Baum über eine Straße fallen und Schäden aufweisen, die vorher erkennbar gewesen wären. Dazu zählen beispielsweise Faulstellen, Pilzfruchtkörper, starkes Totholz oder durch die vergangen Stürme angeschobene Bäume. Daher ist es wichtig, die Bäume entlang öffentlicher Straßen regelmäßig zu kontrollieren und Gefahrenbäume zu beseitigen. Die Kontrolle sollte regelmäßig in einem Streifen von etwa 30 Metern entlang der Straße erfolgen und schriftlich dokumentiert werden.

Ein Leitfaden der Forstverwaltung behandelt diesen Themenkomplex ausführlich und enthält konkrete Handlungsanweisungen sowie Mustervorlagen zur Dokumentation. Er ist im Internet unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de, Suchbegriff „Verkehrssicherungspflicht“, verfügbar.

Auskünfte zur Privatwaldbetreuung erteilt der Forstbezirk Nagold unter der Telefonnummer 07452 8425 62 oder 22.Nagold@kreis-calw.de.

Kontakt

Valerie Nußbaum
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