Direkt zu:
Landschaft Welle
17.04.2020

Vorsorge in Corona-Zeiten - was es jetzt bei der Patientenverfügung zu beachten gilt

Der Kreisseniorenrat Calw und die Landkreisverwaltung informieren darüber, welche Bedeutung der Aktualisierung von Vorsorgedokumenten in der Pandemie zukommt

In jüngster Zeit erreichen den Kreisseniorenrat Calw und die Kreisverwaltung vermehrt Anfragen aus der Bevölkerung – insbesondere von Risikopatienten – dazu, ob und wie für den Fall einer möglichen COVID-19-Erkrankung vorgesorgt werden kann.

Ein zentrales Vorsorgeinstrument stellt die Patientenverfügung dar. Denn mit ihr können verbindliche Festlegungen getroffen werden, durch die die Selbstbestimmung sichergestellt wird und Angehörige davor bewahrt werden, in einer ohnehin belastenden Situation schwierige Entscheidungen treffen zu müssen.

Der Kreisseniorenrat Böblingen hat sich zusammen mit dem Klinikverbund Südwest Gedanken dazu gemacht. Der Kreisseniorenrat Calw greift die Erkenntnisse auf und macht auf Folgendes aufmerksam:

Wer eine Patientenverfügung hat oder derzeit eine abschließen möchte, beschäftigt sich möglicherweise unter anderem mit einer entsprechenden Aussage für den Fall der künstlichen Beatmung. Denn die Patientenverfügung bezieht sich auf verschiedene Krankheitssituationen, in denen medizinische Möglichkeiten ausgeschöpft und nur noch palliative Therapien und lebenserhaltende Maßnahmen möglich sind. Die derzeitige Corona-Pandemie ist davon nicht erfasst. Diese besondere Situation muss auch gesondert behandelt werden. Möglicherweise besteht der Wunsch, im Falle solcher Epidemien klare Regelungen im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung zu treffen.

Der Kreisseniorenrat rät deshalb, bei einer bestehenden oder noch zu verfassenden Patientenverfügung zur folgenden sinngemäßen Ergänzung:

„In Zeiten von Corona oder ähnlichen Epidemien möchte ich in meiner Patientenverfügung folgende Änderung verfügen: Im Falle einer Erkrankung durch COVID-19 oder einen ähnlichen Virus verlange ich die Durchführung einer künstlichen Beatmung, sofern dies aus medizinischer Sicht notwendig ist.“

Diese wichtige Klarstellung ist auch der Sorge geschuldet, dass in einer Triage-Situation (Priorisierung medizinischer Hilfeleistung, z.B. aus Kapazitätsgründen) nicht allein das Alter entscheiden sollte.

Von verantwortlichen Medizinern wird versichert, dass in einer solchen Triage-Situation – die hoffentlich nicht eintritt – die patientenzentrierte Entscheidungsfindung an erster Stelle steht und jeweils ethische, medizinische und prognoserelevante Kriterien beachtet werden.

Diese Aussagen sind ganz im Sinne der Empfehlungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kürzlich eine deutsche Ethik-Kommission vorgeschlagen hat.

Der Kreisseniorenrat Calw empfiehlt, sich nicht nur aufgrund der derzeitigen Situation Gedanken zu vorsorgenden Verfügungen zu machen und steht bei Fragen unter der Telefonnummer 07054 9294716, per E-Mail an kreisseniorenratcalw@gmail.com oder via Kontaktformular über die Website www.kreisseniorenratcalw.de zur Verfügung.

Kontakt

Valerie Nußbaum
Zentrale Steuerung
Pressearbeit
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 645
Fax: 07051 795 645
E-Mail oder Kontaktformular